WIPR I - Lernhinweise
für den Fall, dass Studierende Corona-bedingt an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können
Vorbemerkung
Liebe Studierende,
eine Vorlesung ist zum Erlernen juristischer Themen nicht zwingend erforderlich. Sie aber mit einem Onlineangebot zu ersetzen bringt - sowohl aus meiner Erfahrung wie auch gemäß den mittlerweile in großer Zahl vorliegenden wissenschaftlichen Studien - wenig. Deshalb stellt sich die Frage, was man tun sollte, falls eine Vorlesung Corona-bedingt nicht stattfinden kann oder einzelne Studierende an der Vorlesung nicht teilnehmen können.
Sie dürfen sich in einem solchen Fall nicht in die Lüge flüchten, dass es keinen Unterschied ausmacht. Wenn Sie zu denjenigen Studierenden gehören, die sich den Prüfungsstoff nicht einfach allein beibringen können (zum Beispiel mit einem Buch - das gibt es wirklich!), wird die Aufgabe auf jeden Fall ohne Präsenzvorlesung schwieriger. Wenn Sie aber die nachstehenden Hinweise beachten, können Sie die negativen Folgen abmildern!
A. Vorgehensweise allgemein
Sofern Sie an einer Vorlesung nicht teilnehmen können, verfahren Sie folgendermaßen:
- finden Sie weiter unten, welches Material Sie durcharbeiten sollten und befolgen Sie die Hinweise; versuchen Sie dabei auch Bezüge zum systematischen Teil der Vorlesung von Dr. Gottwald und schauen Sie sich im Kontext die passenden Teile in dem von ihm empfohlenen Skript;
- schauen Sie sich insbesondere die Fallbeispiele (von den Arbeitsblättern), versuchen Sie diese eigenständig zu lösen und lesen Sie erst danach die entsprechenden, weiter unten verlinkten Falllösungen durch;
- sollten Sie auf Fragen stoßen, die Sie nicht allein beantworten können, kontaktieren Sie mich per E-Mail und stellen Sie Ihre Fragen - sie werden auf jeden Fall beantwortet; entweder für alle auf dieser Seite oder individuell per E-Mail.
B. Vorlesung am 6. 12. 2021
Thema der Vorlesung ist das Abstraktionsprinzip im Kontext der Geschäftsfähigkeit. Das Thema wurde bereits in den früheren Terminen begonnen. Zur Wiederholung empfiehlt es sich, das bereits behandelte Fallbeispiel zu analysieren:
In dem Fallbeispiel oben beachten Sie die Besonderheiten des Anspruchs aus § 985 BGB ! Diese Besonderheiten resultieren aus der Differenzierung des deutschen Gesetzgebers zwischen einer Verpflichtung (schuldrechtlicher Vertrag o. ä.) und einer Verfügung (häufig eine Übereignung einer Sache, aber es gibt auch andere Formen der Verfügung).
In diesem Zusammenhang müssen Sie auch folgende Anmerkungen verstehen:
Sollten Sie die Erläuterungen in den Musterlösungen bzw. Lösungsskizzen nicht nachvollziehen, melden Sie sich!
Im Kontext der hier zu behandelnden Themen sind folgende Prüfungsstrukturen hilfreich:
- Teile des Aufbaus zu § 985 BGB.
C. Vorlesung am 13. 12. 2021
In dieser Vorlesung gehen wir zum Thema des Abschlusses von Verträgen mit Angebot und Annahme über. Die Vorschriften der §§ 145 ff. BGB stehen hier im Zentrum und werden uns einige Zeit befassen. Die in der Gliederung verlinkten Fallbeispiele sind von zentraler Bedeutung:
Darüber hinaus enthält der Artikel über Vornahme von Rechtsgeschäften und Abschluss von Verträgen einige nützliche Hinweise. Selbstverständlich dreht sich auch beim Thema "Vertragsschluss" alles um den passenden Prüfungsaufbau. Wie die einschlägigen Vorschriften des BGB zu verstehen sind, schildert auch folgender Prüfungsaufbau. Wenn Sie allein lernen ist besonders wichtig, dass Sie sich mit diesem Prüfungsaufbau sehr genau auseinandersetzen und alle Prüfungsvoraussetzungen zu Angebot, Annahme usw. nachvollziehen und mit den richtigen Vorschriften des BGB in Verbindung bringen können.
Bei Fragen bitte ich Sie, sich unbedingt bei mir zu melden! Die PDF-Dateien mit den neuen Arbeitsblättern finden Sie, wie immer, in der Gliederung der Veranstaltung unten.
Einige Themen des Vertragsschlusses folgen noch im Neuen Jahr! Bitte beachten Sie, dass am 3. 1. 2022 die Vorlesung durch Dr. Gottwald übernommen wird. Sofern es Ihnen möglich ist, in die Vorlesung im Januar zu kommen, sehen wir uns am 10. 1. 2022. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit der Probeklausur und eine frohe Weihnachtszeit!
D. Vorlesung am 17. 1. 2022
Wir besprechen den Fall der Probeklausur - das Mustergutachten entsteht unter folgender Adresse. Sofern Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie:
- die Klausuraufgabe eigenständig zu lösen,
- nach dem 17. 1. mit der Musterlösung abzugleichen
- Unstimmigkeiten und Abweichungen zwischen Musterlösung und Ihrem Lösungsvorschlag besonders sorgfältig und eingehend zu analysieren
- Eventuelle Fragen an mich melden - ich versuche sie per E-Mail oder in einer Online-Konsultation zu klären!
E. Vorlesung am 24. 1. 2022
In der Vorlesung am 24. 1. werden - nachdem vor Weihnachten der größte Teil der Problematik rund um den Vertragsschluss besprochen wurde - die letzten Fragen des Vertragsschlusses behandelt - konkret heißt das:
- Fallbeispiel 13 auf Blatt 8 - dabei konzentrieren wir uns auf den Umstand, dass die Übereinstimmung der Willenserklärungen bei Abschluss eines Vertrages allein daran zu messen ist, welchen Willen die Parteien aus Sicht des objektiven Betrachters kommunizieren. Es ist also der Wille der Parteien, welcher nach außen sichtbar ist zu erkennen. Sofern die Parteien demnach einen Vertrag wollen, kommt es nicht mehr so sehr auf die Vorschriften der §§ 154, 155 BGB oder auf die in Lehrbücher häufig zitierten wesentlichen Bestandteile des Vertrages.
- einige Sonderfälle des Vertragsrechts - insbesondere die Rolle des Schweigens - sind zu erläutern:
Beachten Sie, bitte, die Hinweise zu den Fallbeispielen!
- anschließend sprechen wir über Wirksamkeit und Wirksamkeitshindernisse; die Hinweise in diesem Artikel sind zu beachten; allerdings stellen wir Themen wie Formmangel (§ 125 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) zurück und widmen uns den für die Prüfung dringenderen Fragen - insbesondere der Anfechtung; dabei besprechen wir insbesondere:
- Fallbeispiel 21 auf Blatt 12
Im Zusammenhang mit der Anfechtung nähern wir uns einem weiteren Rechtsinstitut des Zivilrechts: dem Auftritt Dritter bei Abschluss von Verträgen. Wir sprechen insbesondere über Boten und Vertreter.
- Vertretung ist demzufolge unser nächstes Thema!
Als erstes Beispiel zum Thema Vertretung behandeln wir Fallbeispiel 24 auf Blatt 13/14. Lesen Sie dazu auch folgenden Artikel. Zum Fall 24 finden Sie hier auch eine Musterlösung.
In der letzten Vorlesung müssen wir (hoffentlich schaffen wir das auch) das Thema Vertretung zu Ende behandeln - einschließlich der Fallkonstellationen, bei denen auch Boten auftreten oder Probleme der Vertretung mit denen einer Anfechtung in Berührung kommen. Bitte arbeiten Sie alle Fallbeispiele der Gliederung durch, die im Bereich Vertretung verlinkt sind!
Anschließend arbeiten Sie auch Themen Formmangel und Sittenwidrigkeit durch - Fallbeispiele 16 bis 19.
Bei Fragen nehmen Sie, bitte, Kontakt mit mir auf!
Prof. W. Lisiewicz