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Wirtschaftsprivatrecht I

Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts - eine Auswahl

A. ) Privatautonomie und Vertragsfreiheit

1. Privatautonomie
Drückt sich in der Rechtsgeschäftslehre (grundsätzlich Gestaltung von Rechtsverhältnissen nur mit Willenserklärung der Betroffenen) sowie in den Regelungen zu Willensmängeln.

Mögliche Rechtsfolgen sind:
- mangelt es an Willenserklärung, kommt ein Rechtsgeschäft gar nicht zustande
- bei Irrtümern, Täschungen, Drohungen - Möglichkeit der Beseitigung der Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts durch Anfechtung



Fall: Trierer Weinversteigerung
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