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A. Systematische Fallbearbeitung
Vom Studenten einer juristischen Fachrichtung und vom Juristen im Einsatz wird - mal ausdrücklich, mal nicht - die sog. systematische Fallbearbeitung verlangt. Diese wiederum ist nichts anderes, als die Prüfungsform im Studium, mit der das Denken in Strukturen (siehe oben) geprüft werden kann, ohne die eine systematische Fallprüfung nicht gelingen kann. Arbeitet der Jurist nicht systematisch und strukturiert, ist dem Ergebnis seiner Arbeit nicht zu trauen. Ein nachvollziehbarer, logischer und mit Begründung versehener Weg der Lösungsfindung im Streitfall überzeugt den Richter viel eher als ein wie im Quiz geschossenes, sei es auch so geniales Ergebnis. Deshalb steht die systematische Fallbearbeitung im Zentrum der juristischen Ausbildung.

1. Gutachtenstil
Dabei bedeutet die systematische Fallbearbeitung neben der strukturierten Denkweise (vgl. oben) eine saubere Formulierung dessen, was als Ergebnis der Analyse präsentiert werden soll. Der Richter formuliert in der Regel im sog. Urteilstil, bei dem er seine Entscheidung vorweg nennt und sie anschließend begründet. In der Ausbildung sowie bei juristischer Beratung ist hingegen das Gutachtenstil das geeignetere Instrument, weil es einen logischen Gang von Frage zur Antwort adäquat abbildet. Im Studium muss der angehende Jurist somit das Gutachtenstil lernen, um es später aktiv anwenden zu können.

Das Gutachtenstil verlangt vom Gutachter Benutzung bestimmter Struktur der Darstellung seiner Überlegungen zur juristischen Frage. Wie dies geschieht, zeigt die nachstehende Abbildung:

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/WIPR1Fallbearbeitung/gutachtenstil.png)

Auch beim Gutachtenstil zeigen sich Vorteile der strikten Befolgung von Strukturen - das Gutachtenstil hat die Aufgabe, die Struktur abzubilden. Deshalb finden sich alle Elemente der Grundstrukturen (Rechtsfolge - Voraussetzungen) auch im Gutachten wieder. Am besten zeigt es folgende Abbildung:

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/WIPR1Fallbearbeitung/gutachten_vs_struktur.png)

2. Systematische Fallbearbeitung und Rechtsstaat
Die systematische Fallbearbeitung ist keine sinnfreie Kunst. Ohne eine strukturierte, für Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte sorgende und kalkulierbare Rechtsanwendung sind Anwendungsregeln zwingend erforderlich. Deshalb erfüllen die Regeln für die Werkstatt eines Juristen eine wichtige Aufgabe im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit der Rechtsordnung. In vielen Ländern, in denen die rechtsstaatliche Tradition nicht ausgeprägt ist, hängt dies untrennbar mit dem Umstand zusammen, dass strukturiertes, systematisches Arbeiten für Juristen keineswegs selbstverständlich ist.

Und zum Schluss noch ein kleiner Hinweis, der die vorangegangenen Ausführungen auf eine andere Art und Weise zusammenfasst: die systematische Fallbearbeitung ist kein Kreuzworträtsel; auf das Ergebnis kommt es viel weniger an, als auf die nachvollziehbare, logische und gemäß der Problemstruktur durchgeführte Analyse!


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gutachtenstil.png 2023-10-06 18:38 145Kb
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