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Wie lerne ich Wirtschaftsprivatrecht am besten?


A. Allgemeine Hinweise
Die in der Einführung genannten Hinweise zur Natur einer juristischen Themen enthalten bereits eine Reihe von Antworten auf die Frage, welche Eigenschaften einen guten Juristen auszeichnen. An dieser Stelle sollen diese Hinweise noch mal kurz zusammengefasst und einige weitere Schlüsse gezogen werden.

Beachten Sie bitte beim Lernen also folgende, bereits oben getroffene Aussagen:
  • Lesen Sie juristische Sätze (Vorschriften, Urteile, Kommentare, Bücher...) nicht wie Romane, sondern immer aus dem Blickwinkel der Struktur, innerhalb welcher sie relevant sind und welche sie selbst abbilden;
  • bei Normen entscheidet immer die Rechtsfolge darüber, wo in der Struktur die Norm relevant ist - beachten Sie es beim Lesen; bei anderen Aussagen überlegen Sie immer "was bringt es mir im konkreten Fall?";
  • benutzen Sie keine Schemata - erarbeiten Sie Strukturen und beachten Sie die Logik der Strukturen sehr genau; Schemata können dabei den Einstieg jeweils erleichtern, müssen aber noch sorgfältig erarbeitet, analysiert und verstanden werden!

Darüber hinaus ist es sinnvoll, Folgendes zu beachten:
  • da die Orientierung in der Struktur nie mit Detailwissen beginnt, lohnt es sich nicht, mit Details zu beschäftigen, solange man nicht die groben Strukturen beherrscht; man sollte also stets in die Breite lernen, nicht in die Tiefe; konkret bedeutet dies am Beispiel des Zivilrechts, dass die Beschäftigung mit einem Detailproblem des Anspruchs aus § XYZ nicht sinnvoll ist, bevor man Klarheit darüber hat, was für Anspruchsgrundlagen in bestimmten Konstellationen überhaupt in Betracht kommen;
  • erst, wenn die Gesamtstruktur klar ist (z. B.: "was für Ansprüche aus Vertrag sind überhaupt möglich?") sollte eine logisch saubere und präzise Beschäftigung mit der Detailstruktur erfolgen ("welche Folge hat eine ausgeübte Anfechtung? - sie stellt ein Wirksamkeitshindernis dar; die Rechtsfolge (enthalten in § 142 BGB) führt dazu, dass ein Rechtsgeschäft unwirksam ist.")

Insgesamt lassen sich die Hinweise zum juristischen Lernen im Zivilrecht wie folgt zusammenfassen:

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/WIPR1Lernen/wie_lernen.png)

Zum Thema "juristisches Lernen" vgl. auch folgende Hinweise.


B. Lösung eines Falles - praktische Hinweise
Häufig bleibt bei dem Anfänger aus der Vorlesung zum Thema Privatrecht oder aus einer entsprechenden Übung nur ein Satz hängen, mit dem er denkt, damit sei er auch auf den schlimmsten Fall vorbereitet: "Wer will was von wem woraus?" Dieser Satz mit den vier W-s ist mit Vorsicht zu genießen. Denn diese Faustregel ist nur dann hilfreich, wenn eine ganz bestimmte Fragestellung die Aufgabe des Juristen bestimmt. Die Frage mit den 4 W-s ist nur dann zu stellen, wenn nicht von vornherein klar ist, welche Rechte in welchem Verhältnis zu prüfen sind.

Deshalb ist eine viel bessere Faustregel für den Anfänger die: "Lese die Frage!". Noch einfacher und eigentlich genauer. Denn die Frage bestimmt, was zu prüfen ist - das wird häufig genug ignoriert. Lautet die Frage "Wie ist die Rechtslage", ist tatsächlich zu überlegen, wer was von wem und woraus will. Lautet die Frage aber

"Kann A von B Zahlung des Kaufpreises verlangen?",

dann ist nur noch eine Frage offen: woraus - also die Frage nach der Anspruchsgrundlage. Denn im Übrigen kann in diesem Fall sofort mit der Prüfung begonnen werden. Hier ist klar wer (A) von wem (vom B) und was verlangt (Zahlung des Kaufpreises). Also ist nur die passende Anspruchsgrundlage zu suchen (woraus).

Deshalb achten Sie stets auf die Fragestellung - sowohl im Studium wie auch in der Praxis. Erst, wenn klar ist, was zu prüfen ist, können Sie die eine oder andere Vorgehensweise üben...


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