Revision history for UrhRFallManuskript
Additions:
**K fragt sich daher, was sie gegen H unternehmen kann.**
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Deletions:
Additions:
//§ 12 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften
das Senderecht gem. {{du przepis="§ 20 UrhG"}},
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen gem. {{du przepis="§ 22 UrhG"}},
b) das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung gem. {{du przepis="§ 23 UrhG"}}, das Recht
zur Verfilmung und Wiederverfilmung gem. §§ 68, 94, 95 UrhG,
c) diese Rechte an Lichtbildern gem. {{du przepis="§ 72 UrhG"}}.
Der/dem Redakteurin/Redakteur bleiben ihre/seine von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Zweitverwertungsrechte und Vergütungsansprüche nach §§ 21, 22, 26, 27, 49, 53, 54 und 54a UrhG vorbehalten. Vereinbarungen zwischen Verlagen, Verlagszusammenschlüssen und Verwertungsgesellschaften werden hierdurch nicht berührt.
2. Urheberpersönlichkeitsrechte
Die Urheberpersönlichkeitsrechte der/des Redakteurin/Redakteurs an ihren/seinen Beiträgen bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Einstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, ihre/seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Beitrag zu gefährden.//
das Senderecht gem. {{du przepis="§ 20 UrhG"}},
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen gem. {{du przepis="§ 22 UrhG"}},
b) das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung gem. {{du przepis="§ 23 UrhG"}}, das Recht
zur Verfilmung und Wiederverfilmung gem. §§ 68, 94, 95 UrhG,
c) diese Rechte an Lichtbildern gem. {{du przepis="§ 72 UrhG"}}.
Der/dem Redakteurin/Redakteur bleiben ihre/seine von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Zweitverwertungsrechte und Vergütungsansprüche nach §§ 21, 22, 26, 27, 49, 53, 54 und 54a UrhG vorbehalten. Vereinbarungen zwischen Verlagen, Verlagszusammenschlüssen und Verwertungsgesellschaften werden hierdurch nicht berührt.
2. Urheberpersönlichkeitsrechte
Die Urheberpersönlichkeitsrechte der/des Redakteurin/Redakteurs an ihren/seinen Beiträgen bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Einstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, ihre/seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Beitrag zu gefährden.//