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Handelsregister
Das Handelsregister ist ein amtliches und öffentliches Verzeichnis, aller Kaufleute i.S.d. HGB.Zweck des Handelsregisters:
- Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
- Durch Einsichtnahme weiß ein Kaufmann "woran er ist" in Bezug auf:
- Rechtsverhältnisse des Geschäftspartners
- Gesellschaftliche Organisation
- Rechtsgrundlagen: §§ 8-16 HGB, §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
Funktionen des Handelsregisters
kommt noch ^^
Das elektronische Handelsregister
- In Kraft getreten am 1.1.2007
- Umsetzung von EU-Richtlinien und Erreichung von Corporate Governance
- Keine Pflichtpublizität in Zeitungen mehr, sondern nur noch im elektronischen Bundesanzeiger
- Neu: Unternehmensregister mit veröffentlichungspflichtigen Informationen über Unternehmen
(vorher Zersplitterung von Datenbanken für diese Informationen)
- Kein zentrales Handelsregister, sondern Führung durch jedes Amtsgericht (§ 125 Abs. 1 FGG); allerdings
inzwischen weitgehende Konzentration (vgl. § 125 Abs. 2 FGG)
- Bestimmung eines elektronischen Informations- und Kommunikationssystem durch die Landesjustizverwaltung
(www.handelsregister.de) (§ 9 Abs. 1 HGB, § 10 HGB)
- Unterlagen müssen elektronisch eingereicht werden (§ 12 Abs. 1 HGB)
- Schutz des Begriffs „Handelsregister“, § 8 Abs. 2 HGB
- Wirksamkeit einer Eintragung durch Eintragung in den bestimmten Datenspeicher und auf Dauer angelegte
unveränderte Widergabemöglichkeit in lesbarer Form, § 8a Abs. 1 HGB
- Einsichtnahme auf herkömmlichen Weg (Papierabschrift) oder elektronisch (§ 9 Abs. 1, Abs. 4 HGB)
- Bekanntmachungen ab 1.1.2009 nur noch elektronisch
Eintragungen in Handelsregister
kommt noch