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Das Handelsregister


Zweck des Handelsregisters


  • Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
  • Durch Einsichtnahme weiß ein Kaufmann "woran er ist" in Bezug auf:
    • Rechtsverhältnisse des Geschäftspartners
    • Gesellschaftliche Organisation
  • Rechtsgrundlagen: §(die Zeichen §§ 8-16 HGB sind keine funktionierende Verlinkung zu Gesetzestexten), §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937
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