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Das Handelsregister
Zweck des Handelsregisters
- Schneller und zuverlässiger Zugang zu geschäftlichen Informationen über Kaufleute
- Durch Einsichtnahme weiß ein Kaufmann "woran er ist" in Bezug auf:
- Rechtsverhältnisse des Geschäftspartners
- Gesellschaftliche Organisation
- Rechtsgrundlagen: §(die Zeichen §§ 8-16 HGB sind keine funktionierende Verlinkung zu Gesetzestexten), §§ 125-158 FGG, Handelsregisterverfügung von 1937