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Handelsrecht und Stellvertretung
Prokura und Handlungsvollmacht
A. Prokura
Die Prokura ist eine spezielle handelsrechtliche Vollmacht die durch die §§ 48 ff. HGB definiert wird.
Bei der Erteilung der Prokura kann unterscheiden in
B. Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht wird in drei verschiedene Vollmachtstypen unterteilt