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Handelsrecht und Stellvertretung

Prokura und Handlungsvollmacht


A. Prokura

Die Prokura ist eine spezielle handelsrechtliche Vollmacht die durch die §§ 48 ff. HGB definiert wird.


Bei der Erteilung der Prokura kann unterscheiden in


1. - Einzelprokura,
2. - Gesamtprokura,
3. - Filialprokura.


B. Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht wird in drei verschiedene Vollmachtstypen unterteilt


1. - Generalhandlungsvollmacht
2. - Arthandlungsvollmacht
3. - Spezialhandlungvollmacht

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