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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten


Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
A. Privatrechtliche Formen der gemeinsamen Betätigung
2. Kapitalgesellschaften: GmbH bzw. AG,
3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
      • nach deutschem Recht: GbRDE,
      • nach polnischem Recht: GbRPL;

B. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen:

C. Gemischte Rechtsform:

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