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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten


Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
  1. Privatrechtliche Formen der gemeinsamen Betätigung
    • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV);
    • Kapitalgesellschaft (GmbH, AG),
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts;
  1. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen:
    • Grenzüberschreitender Örtlicher Zweckverband (GÖZ);
    • Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit;
  1. Gemischte Rechtsform:
    • Public-privat-partnership (Öffentlich-Private Partnerschaft).

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