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Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes


Zur Prüfung, ob ein erlassener Verwaltungsakt rechtmäßig ist, wird folgendes Schema verwendet:

I. Feststellung der in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlage (=Befugnisnorm, die die Behörde zum Handeln befugt. Es muss eine Ermächtigungsgrundlage vorliegen wegen dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, Art. 20 III GG.)

II. Formelle Rechtmäßigkeit

1. Handelnde Behörde war zuständig
    1. örtliche Zuständigkeit, § 3 VwVfG oder Spezialgesetz
    1. sachliche Zuständigkeit (ergibt sich aus dem jeweiligen Spezialgesetz)
    1. instantielle Zuständigkeit (eher selten zu prüfen, z.B. § 73 I 2 S. 1 VwGO

2. Einhaltung des Verfahrens nach den Verfahrungsgrundsätze gem. §§ 9 ff. VwVfG
Insb. Anhörung, § 28 VwVfG
      1. VA liegt vor (Merkmale eines VA nach § 35 VwVfG prüfen)
      1. Eingriff in die Rechte einer der Beteiligten (§ 13 VwVfG)
      1. Falls Anhörung fehlt, ggf. Entbehrlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung?
        1. durch § 28 II VwVfG
        1. durch Heilung nach § 45 I Nr. 3 VwVfG

3.Einhaltung der vorgeschriebenen Form, § 37 VwVfG

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt? (Ermächtigungsgrundlage aus I.)

2. Rechtsfolge
    1. bei gebundenen Entscheidungen
    1. bei Ermessensentscheidungen

3. Verhältnismäßigkeit (nicht immer prüfen, v.a. bei Ermessensentscheidungen)

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