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Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes


Zur Prüfung, ob ein erlassener Verwaltungsakt rechtmäßig ist, wird folgendes Schema verwendet:

I. Feststellung der in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlage (=Befugnisnorm, die die Behörde zum Handeln befugt. Es muss eine Ermächtigungsgrundlage vorliegen wegen dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG .)

II. Formelle Rechtmäßigkeit

1. Handelnde Behörde war zuständig
    1. örtliche Zuständigkeit, § 3 VwVfG oder Spezialgesetz
    1. sachliche Zuständigkeit (ergibt sich aus dem jeweiligen Spezialgesetz)
    1. instantielle Zuständigkeit (eher selten zu prüfen, z.B. § 73 Abs. 1 S.2. 1 VwGO
2. Einhaltung des Verfahrens nach den Verfahrensgrundsätze gem. §§ 9 ff. VwVfG
Insb. Anhörung, § 28 VwVfG
      1. VA liegt vor (Merkmale eines VA nach § 35 VwVfG prüfen)
      1. Eingriff in die Rechte einer der Beteiligten (§ 13 VwVfG )
      1. Falls Anhörung fehlt, ggf. Entbehrlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung?
        1. durch § 28 Abs. 2 VwVfG
        1. durch Heilung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG

3.Einhaltung der vorgeschriebenen Form, § 37 VwVfG

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt? (Ermächtigungsgrundlage aus I.)

2. Rechtsfolge
    1. bei gebundenen Entscheidungen
    1. bei Ermessensentscheidungen

3. Verhältnismäßigkeit (nicht immer prüfen, v.a. bei Ermessensentscheidungen)

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