Vertragsschluss durch autonome und selbstlernende Systeme
Mit einander vernetzte Maschinen kommunizieren miteinander. Sind die Maschinen zudem noch autonom und durch selbstlernende Algorithmen gesteuert, ist hinter der Kommunikation kaum noch menschlicher Einfluss vorhanden. Vieles dieser Kommunikation wird nur eine reine Wiedergabe von Arbeitsbefehlen sein. Allerdings kann die Kommunikation der Maschinen durchaus rechtliche Relevanz erlangen. Schon heute werden weitgehend autonome IT-Systeme in der Online-Kommunikation eingesetzt; diese Entwicklung wird sich in der Industrie 4.0 verstärken und auf alle Arten vernetzter Maschinen übertragen werden. Fraglich ist daher, welche rechtliche Bedeutung Maschinenkommunikation erlangen kann.
Unterkapitel zu diesem Thema
A. Willenserklärung als Kern rechtlich relevanter Kommunikation
B. Elektronische Willenserklärungen
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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller