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Zusammenfassung zur Datenhoheit


Letztlich ist eine gesetzliche Datenhoheit für automatisierte Digitalindustrien bisher innerhalb der allgemeinen Regelungen nur in Ansätzen vorhanden. Die Daten zum Betrieb der vernetzten, autonom arbeitenden Maschinen sind regelmäßig urheberrechtlich und ggfs. zusätzlich patentrechtlich geschützt. Die von den Maschinen aber selbst generierten Daten sind überwiegend gesetzlich ungeschützt; allenfalls der stärker werdende Know-How-Schutz kann in der Zukunft helfen. Allerdings ist auch dieser neue Rechtsrahmen nicht auf die Bedürfnisse der Industrie 4.0 zugeschnitten. Im Kern stehen zunächst technischer und vertraglicher Schutz durch Abschottungstechnologien und NDAs.


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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller
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