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Juristisches Handwerkszeug zum öffentlichen Recht
öffentlich-rechtliches juristisches Handwerkszeug, Fallbearbeitung - allgemeine Informationen
Bitte Gesetzestexte mitbringen!
- Grundgesetz (GG)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)
Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/?root=6 verfügbar
Literaturempfehlungen
- Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, C. H. Beck, München 2008, 13. Auflage
- Degenhart, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, C. F. Müller, Heidelberg 2008, 24. Auflage
- Pieroth/Schlink, Staatsrecht II, Grundrechte, C. F. Müller, Heidelberg 2008, 24. Auflage
Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch
6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 2. Fachsemester
11. Qualifikationsziele: Einführung in die Erstellung juristischer Gutachten und Klausuren auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts. Daneben auch Einübung sonstiger handwerklicher Grundlagen des Öffentlichen Rechts und der Methodik des Rechts (Argumentations- und Vortragstechnik)
12. Inhalte:
15. Prüfung und Benotung des Moduls: Anfertigung einer Klausur (Fallgutachten) im Umfang von 60 Minuten Dauer; Bezeichnung der Teilmodulprüfung: Vertiefungsfach "Öffentlich-rechtliches juristisches Handwerkszeug, Fallbearbeitung" (Teil der Modulprüfung Wahlpflichtmodul I) Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht
- Grundgesetz (GG)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)
Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/?root=6 verfügbar
Literaturempfehlungen
- Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, C. H. Beck, München 2008, 13. Auflage
- Degenhart, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, C. F. Müller, Heidelberg 2008, 24. Auflage
- Pieroth/Schlink, Staatsrecht II, Grundrechte, C. F. Müller, Heidelberg 2008, 24. Auflage
Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch
6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 2. Fachsemester
11. Qualifikationsziele: Einführung in die Erstellung juristischer Gutachten und Klausuren auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts. Daneben auch Einübung sonstiger handwerklicher Grundlagen des Öffentlichen Rechts und der Methodik des Rechts (Argumentations- und Vortragstechnik)
12. Inhalte:
- Staatsaufbau und Gerichtsbarkeit;
- Rechtsquellen und Anwendungsmethodik im öffentlichen Recht;
- Arbeit mit Literatur, Rechtsprechung, Internetquellen;
- Verständnis der Gesetzgebungsprozesse;
- Einführung in die Erstellung juristischer Gutachten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sowie von Kurzgutachten für öffentlich-rechtliche Fälle als Vorbereitung auf Klausuren zum Abschluss der Modulprüfungen Öffentliches Recht I, II;
15. Prüfung und Benotung des Moduls: Anfertigung einer Klausur (Fallgutachten) im Umfang von 60 Minuten Dauer; Bezeichnung der Teilmodulprüfung: Vertiefungsfach "Öffentlich-rechtliches juristisches Handwerkszeug, Fallbearbeitung" (Teil der Modulprüfung Wahlpflichtmodul I) Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht
Die Veranstaltung vermittelt den Studierenden in erster Linie Wissen im Bereich der systematischen Fallbearbeitung mit ihren öffentlich-rechtlichen Besonderheiten. Sie ist wie folgt aufgebaut:
A. Einführung
In der Einführung (2-4 Unterrichtsstunden) wird an einem Beispiel der Einstieg in die systematische Fallbearbeitung erläutert. Zunächst wird das juristische Lernen und Arbeiten allgemein vorgestellt. Anschließend werden mit visualisierten Baumstrukturen zum öffentlichen Recht die systematischen und methodischen Besonderheiten des öffentlichen Rechts besprochen. Auch das Gutachtenstil wird angesprochen, wobei sich dieser bei konsequent strukturellem Denken praktisch aus der Problemstruktur selbst zwingend ergibt.
B. Vermittlung von Inhalten
Die prüfungsrelevanten Themen des Staats- und Verfassungsrechts werden vorgestellt (20-22 Unterrichtsstunden). Details sind der Gliederung zu entnehmen.
C. Praktische Übung der Teilnehmer
Die Teilnehmer der Veranstaltung erhalten in den ersten Unterrichtsstunden Aufgaben, die sie zum Ende (4-8 Unterrichtsstunden je nach Teilnehmerzahl) nach eigenständiger Vorbereitung kurz vortragen.
Kategorie: öffentliches Recht