ich war hier: GewRS5MarkenBegriffFunktion
1. Begriff und Funktion der Marke

  • zum Begriff vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG

Aus der Rechtsprechung haben sich nachstehende Funktionen ableiten lassen:

Herkunftsfunktion = zentrale Hauptfunktion der Marke
Individualisierung von Waren und Dienstleistungen; Marke vermittelt „qualifizierten“ Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware/DL vermitteln

Garantie- und Qualitätsfunktion (auch Vertrauensfunktion)
Marken als Garantiezeichen für gleich bleibende Qualität und Beschaffenheit der (Marken)Ware

Werbefunktion
betrifft Werbewert einer Marke; Signalfunktion, die geeignet ist, Verbraucher an Unternehmen zu binden

Kommunikationsfunktion (zwischen Unternehmen und Verbraucher)
im Marketingbereich gelten Marken als dynamische, kommerzielle Kommunikationskonzepte

(Vgl. hierzu auch EuGH, Rs. C-487/07 Slg 2009, I-0000)


Verwendete Literatur und damit Literatur zur Vertriefung:
Götting, Horst-Peter/ Meyer, Justus/ Vormbrock, Ulf: Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht: Praxishandbuch, Baden-Baden 2011, § 22 Rdnrn. 56-61

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