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Version [19126]

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IV. Entstehung des Gebrauchsmusters


1. Erfinderrecht

  • nach § 13 Abs. 3 GebrMG finden die Vorschriften des PatG Anwendung, so dass auf die Ausführungen im Patentrecht verweisen werden kann (vgl. unter: 1. Erfinderrecht)


2. Gebrauchsmusteranmeldung und -eintragung

a) Überblick

 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/GewRS3GebrMEntstehung/GewRSGebrMEntstehungUeberblick.jpg)
Quelle: In Anlehnung an Eisenmann, Hartmut/ Jautz, Ulrich: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht: mit 55 Fällen und Lösungen, 9. Aufl., Heidelberg u.a. 2012, S. 80.

b) Die Gebrauchsmusteranmeldung und -erteilung im Detail


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