Revision history for GewRS3GebrMBerechtigte
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- nach {{du przepis="§ 13 Abs. 3 GebrMG"}} finden die Vorschriften des PatG Anwendung, so dass auf die Ausführungen im Patentrecht verweisen werden kann
- vgl. unter: [[GewRS2PatentBerechtigte III. Erfindungsberechtigte]]
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