Projekt Einsparzähler
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GewRS3GebrMBerechtigte
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IFE
ich war hier:
GewRS3GebrMBerechtigte
III. Erfindungsberechtigte
nach
§ 13 Abs. 3 GebrMG
finden die Vorschriften des
PatG
Anwendung, so dass auf die Ausführungen im Patentrecht verweisen werden kann
vgl. unter:
III. Erfindungsberechtigte
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