Revision history for FallZiegelsteineDesNachbars
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CategoryWIPR3Faelle
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Sofern D sein Eigentum verloren hat, kann er von S Vergütung nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Dabei ist {{du przepis="§ 951 BGB"}} eine **Rechtsgrundverweisung**, so dass die vollständige Anspruchsgrundlage nur in Verbindung mit {{du przepis="§ 812 BGB"}} zu verstehen ist. Auch wenn § 951 verwirklicht ist, müssen noch die weiteren Voraussetzungen des § 812 geprüft und bejaht werden (einschließlich möglicher Ausschlussgründe, insbesondere einer eventuellen Entreicherung).
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((2)) Herausgabeanspruch aus {{du przepis="§ 985 BGB"}}
D könnte gegen S einen Anspruch auf Herausgabe der Ziegelsteine gem. {{du przepis="§ 985 BGB"}} haben.
Zentrales Problem des Anspruchs ist allerdings die Frage, inwiefern D noch Eigentümer der Ziegelsteine ist. Anfangs war er es laut Sachverhalt, durch den Einbau könnte S aber das Eigentum erworben haben. Dies wäre gem. {{du przepis="§ 946 BGB"}} möglich. Dabei sind {{du przepis="§ 93 BGB"}} sowie {{du przepis="§ 94 Abs. 1 BGB"}} zu berücksichtigen.
((2)) Anspruch auf Vergütung aus {{du przepis="§ 951 Abs. 1 BGB"}} i. V. m. § 812 I 2 BGB
Sofern D sein Eigentum verloren hat, kann er von S Vergütung nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Dabei ist §
D könnte gegen S einen Anspruch auf Herausgabe der Ziegelsteine gem. {{du przepis="§ 985 BGB"}} haben.
Zentrales Problem des Anspruchs ist allerdings die Frage, inwiefern D noch Eigentümer der Ziegelsteine ist. Anfangs war er es laut Sachverhalt, durch den Einbau könnte S aber das Eigentum erworben haben. Dies wäre gem. {{du przepis="§ 946 BGB"}} möglich. Dabei sind {{du przepis="§ 93 BGB"}} sowie {{du przepis="§ 94 Abs. 1 BGB"}} zu berücksichtigen.
((2)) Anspruch auf Vergütung aus {{du przepis="§ 951 Abs. 1 BGB"}} i. V. m. § 812 I 2 BGB
Sofern D sein Eigentum verloren hat, kann er von S Vergütung nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Dabei ist §
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Daraufhin nimmt S mehrere Ziegelsteine aus der Spezialanfertigung für D und verbaut sie in die Wände seines entstehenden Hauses. Erst, als das Haus des S fertig ist, bemerkt D, dass seine speziellen Ziegel im Wert von 1000,- EUR weg sind. Er findet heraus, an welcher Stelle des Hauses von S die Ziegelsteine eingebaut sind und verlangt Herausgabe, weil er sie für einen Kamin unbedingt benötigt.
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CategoryFallsammlungWIPR
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Schlau (S) baut ein Haus auf seinem Grundstück. Da sein Grundstück nicht umzäunt ist, stellt sein Nachbar, Dusel (D), seine Baustoffe auch auf dem Grundstück des S ab. Eines Tages will S es nicht mehr dulden, dass D seine Sachen bei S lagert und weist den D auf den Misstand hin. D wird frech und sagt, dass er die Baustoffe erst wegräumt, wenn er sie für den Einbau in seinem Haus benötigt.