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Fall: Ein mit Vormerkung gesichertes Angebot


A. Sachverhalt
Vermögend (V) bietet dem Klein (K) ein kleines Baugründstück in der Stadt an, auf dem K ein Haus bauen möchte. Da K für die Bankfinanzierung glaubhaft machen muss, dass er über Bauland verfügt, vereinbaren V und K, dass ihm V ein befristetes notarielles Angebot gibt, das von K - sobald die Finanzierungszusage der Bank vorliegt - schnellstmöglich angenommen wird.

V begibt sich am 10.11. zum Notar und lässt ein entsprechendes Angebot über das o. g. Grundstück zum Preis von 80.000 EUR, befristet bis 10.12., beurkunden. K, dessen Tochter Wirtschaftsrecht im 3. Semester studiert, lässt sich seitens V auch eine Auflassungsvormerkung eintragen, weil diese - wie sich K ausdrückt - "gut für das Geschäft" sei.

Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen und verkauft es an E und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 05.12. K begibt sich am 8.12. zum Notar und erklärt vor diesem die Annahme des Angebots von V und lässt sie beurkunden.

B. Frage
Welche Ansprüche hat K?
Kann K noch Eigentum am Grundstück erwerben?

Ergänzung zur 2. Fallfrage
K macht Druck, so dass sich V dazu überreden lässt, für ihn notariell eine Auflassung zu erklären. Der Notar stellt sodann einen Antrag auf Eintragung des K als Eigentümer. Wird K mit Eintragung das Eigentum am Grundstück erwerben?






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