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Revision [100347]

Last edited on 2022-11-21 12:37:51 by WojciechLisiewicz
Additions:
Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen, verkauft es an E und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 05.12. K begibt sich am 8.12. zum Notar und erklärt vor diesem die Annahme des Angebots von V und lässt sie beurkunden.
Deletions:
Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen und verkauft es an E und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 05.12. K begibt sich am 8.12. zum Notar und erklärt vor diesem die Annahme des Angebots von V und lässt sie beurkunden.


Revision [85633]

Edited on 2017-11-13 20:06:47 by WojciechLisiewicz
Additions:
In Betracht kommt in erster Linie der Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages ({{du przepis="§ 433 Abs. 1 BGB"}}), da dieser - zumindest im ursprünglichen Zustand (vor der Ergänzung zur 2. Fallfrage) - noch nicht erfüllt ist.
Zu den Voraussetzungen gehört u. a. die Frage, inwiefern die Vormerkung zur Sicherung des Angebotes des V geeignet ist. Meist wird die Vormerkung nach Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages gewährt und bezieht sich auf die dingliche Transaktion. Die Sicherung sogar eines künftigen Anspruchs ist allerdings ebenso zulässig, so dass eine Vormerkung auch in diesem Falle denkbar ist. Insofern ist die Vormerkung in diesem Fall durch K erworben mit der Folge, dass K die daraus resultierenden Ansprüche geltend machen kann.
Deletions:
In Betracht kommen insbesondere der Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages ({{du przepis="§ 433 Abs. 1 BGB"}}), da dieser zumindest im ursprünglichen Zustand vor der Fallfrage noch nicht erfüllt wurde.
Zu den Voraussetzungen gehört u. a. die Frage, inwiefern die Vormerkung zur Sicherung schon des Angebotes des V geeignet ist. Meist wird die Vormerkung nach Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages gewährt und bezieht sich schon konkret auf die dingliche Transaktion. Die Sicherung sogar eines künftigen Anspruchs ist allerdings zulässig, so dass eine Vormerkung auch in diesem Falle denkbar ist.


Revision [85478]

Edited on 2017-10-30 16:49:56 by WojciechLisiewicz
Additions:
===== Fall: Ein mit Vormerkung gesichertes Angebot =====
=== Sachverhalt ===
=== Fragen ===
((1)) Zu Frage 1 - Ansprüche des K
In Betracht kommen insbesondere der Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages ({{du przepis="§ 433 Abs. 1 BGB"}}), da dieser zumindest im ursprünglichen Zustand vor der Fallfrage noch nicht erfüllt wurde.
Darüber hinaus kann sich K auf seine Vormerkung gegenüber E berufen. Daraus folgt ein Anspruch aus {{du przepis="§ 888 BGB"}}. Mit diesem Anspruch könnte K seine Eintragung im Grundbuch als Eigentümer erzwingen. Für diesen Anspruch muss hier im Einzelnen die Vormerkung geprüft werden - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann besteht der Anspruch.
Zu den Voraussetzungen gehört u. a. die Frage, inwiefern die Vormerkung zur Sicherung schon des Angebotes des V geeignet ist. Meist wird die Vormerkung nach Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages gewährt und bezieht sich schon konkret auf die dingliche Transaktion. Die Sicherung sogar eines künftigen Anspruchs ist allerdings zulässig, so dass eine Vormerkung auch in diesem Falle denkbar ist.
((2)) Zu Frage 2 - Eigentumserwerb durch K
Eigentlich ist E eingetragen und V kann dem K kein Eigentum mehr verschaffen. Dies ist aber im Falle einer Vormerkung zugunsten des K etwas anders zu behandeln. K kann eine Eintragung als Eigentümer gegenüber jedermann erzwingen, weil die Verfügung über das Grundstück ihm gegenüber unwirksam ist ({{du przepis="§ 883 Abs. 2 BGB"}}), relative Unwirksamkeit.
Deletions:
==== Fall: Ein mit Vormerkung gesichertes Angebot ====
((1)) Sachverhalt
((1)) Frage
((1)) Zu Frage 1 -


Revision [85474]

Edited on 2017-10-30 12:35:49 by WojciechLisiewicz
Additions:
=== Ergänzung zur 2. Fallfrage ===
K macht Druck, so dass sich V dazu überreden lässt, für ihn notariell eine Auflassung zu erklären. Der Notar stellt sodann einen Antrag auf Eintragung des K als Eigentümer. Wird K als Eigentümer eingetragen?
=== Lösungshinweise ===
((1)) Zu Frage 1 -
Deletions:
== Ergänzung zur 2. Fallfrage ==
K macht Druck, so dass sich V dazu überreden lässt, für ihn notariell eine Auflassung zu erklären. Der Notar stellt sodann einen Antrag auf Eintragung des K als Eigentümer. Wird K mit Eintragung das Eigentum am Grundstück erwerben?


Revision [15278]

Edited on 2012-05-21 10:11:23 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR3Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [11163]

Edited on 2011-07-09 14:22:19 by AnnegretMordhorst
Deletions:
((1)) Lösungshinweise zur 1. Fallfrage
**Anspruch K gegen E gem. {{du przepis="§ 888 BGB"}}**
__VSS : __
**Anspruchsteller hat Vormerkung :**
Vormerkung erworben :
1. Anspruch auf Rechtsänderung :
- Rechtsverhältnis zwischen V und K ( + ), da V den K ein kleines Baugrundstück in der Stadt anbietet.
- Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g. Grundstück bezieht, befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zum Inhalt hat.( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe, Belastung )
- Wirksamkeit ( + )
Ergebnis zu 1. : ( + )
2. Bewilligung des Verpflichteten ( + )
3. Eintragung , V lässt eine Auflassungvormekung eintragen.
Ergebnis zu 3. : ( + )
4. Bewilligung bei Eintragung ( + )
5. Berechtigung
- verfügungsberechtigter Inhaber ( + ) ,weil V Eigentümer ist
Ergebnis zu 5. : ( + )
((1)) Ergebnis : K hat einen Anspruch gegen E auf Zustimmung zur Eintragung gem.{{du przepis="§ 888 BGB"}}
Im übrigen ergibt sich ein Anspruch des K gegen den V gem. {{du przepis="§ 433 Abs.1 BGB"}}


Revision [10313]

Edited on 2011-05-11 16:56:40 by AnnegretMordhorst
Additions:
- Rechtsverhältnis zwischen V und K ( + ), da V den K ein kleines Baugrundstück in der Stadt anbietet.
- Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g. Grundstück bezieht, befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zum Inhalt hat.( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe, Belastung )
- Wirksamkeit ( + )
3. Eintragung , V lässt eine Auflassungvormekung eintragen.
- verfügungsberechtigter Inhaber ( + ) ,weil V Eigentümer ist
Deletions:
-Rechtsverhältnis zwischen V und K ( + ), da V den K ein kleines Baugrundstück in der Stadt anbietet.
-Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g. Grundstück bezieht befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zum Inhalt hat.( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe, Belastung )
-Wirksamkeit ( + )
3. Eintagung , V lässt eine Auflassungvormekung eintragen.
- verfügungsberechtigter inhaber ( + ) ,weil V Eigentümer ist


Revision [9821]

Edited on 2011-04-08 20:33:43 by AnnegretMordhorst
Additions:
-Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g. Grundstück bezieht befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zum Inhalt hat.( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe, Belastung )
Deletions:
-Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g.
Grundstück bezihet befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zum Inhalt hat.
( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe, Belastung )


Revision [8861]

Edited on 2010-11-28 11:46:51 by AnnegretMordhorst
Additions:
-Wirksamkeit ( + )
Deletions:
-Wirksamkeit ( + )


Revision [8860]

Edited on 2010-11-28 11:44:51 by AnnegretMordhorst
Additions:
-Rechtsverhältnis zwischen V und K ( + ), da V den K ein kleines Baugrundstück in der Stadt anbietet.
-Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g.
-Wirksamkeit ( + )
Ergebnis zu 1. : ( + )
Ergebnis zu 3. : ( + )
5. Berechtigung
- verfügungsberechtigter inhaber ( + ) ,weil V Eigentümer ist
Ergebnis zu 5. : ( + )
Deletions:
Rechtsverhältnis zwischen V und K ( + ), da V den K ein kleines Baugrundstück in der Stadt anbietet.
Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g.
Wirksamkeit ( + )
((1)) Ergebnis zu 1. : ( + )
((1)) Ergebnis zu 3. : ( + )
5. Berechtigung , V ist Eigentümer ( verfügungsberechtigter Inhaber )
((1)) Ergebnis zu 5. : ( + )


Revision [8859]

Edited on 2010-11-28 11:17:55 by AnnegretMordhorst
Additions:
3. Eintagung , V lässt eine Auflassungvormekung eintragen.
((1)) Ergebnis zu 3. : ( + )
5. Berechtigung , V ist Eigentümer ( verfügungsberechtigter Inhaber )
((1)) Ergebnis zu 5. : ( + )
Deletions:
3. Eintagung ( + )
5. Berechtigung ( + )


Revision [8823]

Edited on 2010-11-25 22:22:22 by AnnegretMordhorst
Additions:
Inhalt : Anspruch ( + ), da V sich zum Notar begibt und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g.
Deletions:
Inhalt : Anspruch ( + ), da V begibt sich zum Notar und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g.


Revision [8822]

Edited on 2010-11-25 18:01:34 by AnnegretMordhorst
Additions:
Grundstück bezihet befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zum Inhalt hat.
Deletions:
Grundstück bezihet befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zur Folge hat.


Revision [8800]

Edited on 2010-11-22 20:23:14 by AnnegretMordhorst
Additions:
( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe, Belastung )
Deletions:
( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe )


Revision [8766]

Edited on 2010-11-20 22:42:10 by AnnegretMordhorst
Additions:
((1)) Lösungshinweise zur 1. Fallfrage
**Anspruch K gegen E gem. {{du przepis="§ 888 BGB"}}**
__VSS : __
**Anspruchsteller hat Vormerkung :**
Vormerkung erworben :
1. Anspruch auf Rechtsänderung :
Rechtsverhältnis zwischen V und K ( + ), da V den K ein kleines Baugrundstück in der Stadt anbietet.
Inhalt : Anspruch ( + ), da V begibt sich zum Notar und lässt ein entsprechendes Angebot, welches sich auf das o.g.
Grundstück bezihet befristet beurkunden. ( künftiger Anspruch ) und dieser Anspruch eine dingl. Rechtsänderung zur Folge hat.
( Übertragung, Inhaltsänderung, Aufgabe )
Wirksamkeit ( + )
((1)) Ergebnis zu 1. : ( + )
2. Bewilligung des Verpflichteten ( + )
3. Eintagung ( + )
4. Bewilligung bei Eintragung ( + )
5. Berechtigung ( + )

((1)) Ergebnis : K hat einen Anspruch gegen E auf Zustimmung zur Eintragung gem.{{du przepis="§ 888 BGB"}}
Im übrigen ergibt sich ein Anspruch des K gegen den V gem. {{du przepis="§ 433 Abs.1 BGB"}}
Deletions:
((1)) Lösungshinweise


Revision [8690]

Edited on 2010-11-11 21:44:10 by AnnegretMordhorst
Additions:
Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen und verkauft es an E und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 05.12. K begibt sich am 8.12. zum Notar und erklärt vor diesem die Annahme des Angebots von V und lässt sie beurkunden.
Deletions:
Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen und verkauft es an V und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 05.12. K begibt sich am 8.12. zum Notar und erklärt vor diesem die Annahme des Angebots von V und lässt sie beurkunden.


Revision [3718]

Edited on 2009-11-11 11:28:45 by WojciechLisiewicz
Additions:
== Ergänzung zur 2. Fallfrage ==
K macht Druck, so dass sich V dazu überreden lässt, für ihn notariell eine Auflassung zu erklären. Der Notar stellt sodann einen Antrag auf Eintragung des K als Eigentümer. Wird K mit Eintragung das Eigentum am Grundstück erwerben?


Revision [3706]

Edited on 2009-11-11 09:46:18 by WojciechLisiewicz
Additions:
V begibt sich am 10.11. zum Notar und lässt ein entsprechendes Angebot über das o. g. Grundstück zum Preis von 80.000 EUR, befristet bis 10.12., beurkunden. K, dessen Tochter Wirtschaftsrecht im 3. Semester studiert, lässt sich seitens V auch eine Auflassungsvormerkung eintragen, weil diese - wie sich K ausdrückt - "gut für das Geschäft" sei.
Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen und verkauft es an V und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 05.12. K begibt sich am 8.12. zum Notar und erklärt vor diesem die Annahme des Angebots von V und lässt sie beurkunden.
Deletions:
V begibt sich am 10.11. zum Notar und lässt ein entsprechendes Angebot über das o. g. Grundstück zum Preis von 80.000 EUR, befristet bis 10.12., beurkunden. K, dessen Tochter Wirtschaftsrecht im 3. Semester studiert, lässt sich seitens V auch eine Auflassungsvormerkung eintragen, weil diese - wie sich K ausdrückt "so gut sei für das Geschäft".
Während K mit dem Angebot des V mit Banken verhandelt, findet V einen neuen Interessenten im Entschlossen (E). E bietet dem V 100.000 EUR für das Grundstück. Dem kann V nicht widerstehen und verkauft es an V und lässt es auf. Die Eintragung des E in das Grundbuch erfolgt am 09.12.


Revision [3449]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-03 14:22:17 by WojciechLisiewicz
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