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Revision history for FallUnbestellteBuecher


Revision [95984]

Last edited on 2021-01-03 17:05:06 by WojciechLisiewicz

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Revision [95982]

Edited on 2021-01-03 17:03:13 by WojciechLisiewicz
Additions:
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Deletions:
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Revision [95981]

Edited on 2021-01-03 17:02:46 by WojciechLisiewicz

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Revision [95980]

Edited on 2021-01-03 17:02:26 by WojciechLisiewicz
Additions:
Eine Lösungsskizze als [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0-0-1-0-0-0-0&subsumsession=15548&root=1223 Strukturbaum finden Sie hier]].


Revision [15240]

Edited on 2012-05-21 09:36:37 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR1Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [12732]

Edited on 2011-11-20 17:07:47 by WojciechLisiewicz
Additions:
Beides ist aber nicht ausreichend für eine rechtsgeschäftliche Annahme.
Deletions:
Beides aber nicht ausreichend für eine rechtsgeschäftliche Annahme.


Revision [8241]

Edited on 2010-10-05 20:40:22 by AnnegretMordhorst
Additions:
Der Buchhändler Aufdringlich (A) sendet dem Studierenden der Fakultät Wirtschafts­recht Fleißig (F) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zu. F hat bei A bisher keine Bücher gekauft. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR bei. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob er das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer, und vergisst es.
Deletions:
Der Buchhändler Aufdringlich (A) sendet dem Studierenden der Fakultät Wirtschafts­recht Fleißig (F) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zu. F hat bei A bisher keine Bücher gekauft. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob er das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer, und vergisst es.


Revision [3873]

Edited on 2009-11-14 13:10:38 by WojciechLisiewicz
Additions:
- dadurch, dass F schweigt und das Buch nicht zurücksendet.
Deletions:
- durch, dass F schweigt und das Buch nicht zurücksendet.


Revision [3872]

Edited on 2009-11-14 13:09:48 by WojciechLisiewicz
Additions:
##Vgl. auch AS Grndl.fälle AT 2007, S. 35##
Deletions:
##Vgl. auch AS Grndl.fälle 2007, S. 35##


Revision [3871]

Edited on 2009-11-14 13:09:29 by WojciechLisiewicz
Additions:
##Vgl. auch AS Grndl.fälle 2007, S. 35##


Revision [3870]

Edited on 2009-11-14 13:07:44 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Lösungshinweise
Ein Anspruch ohne Vertrag darf allein wegen {{du przepis="§ 241a BGB"}} nicht entstehen.
Wenn hier aber ein Vertrag zustande kommt, spielt {{du przepis="§ 241a BGB"}} keine Rolle. Dann könnte sich Verkäufer auf diesen Vertrag berufen.
Möglich ist eine Annahme:
- dadurch, dass F das Buch beiseite legt (Auslegung)
- durch, dass F schweigt und das Buch nicht zurücksendet.
Beides aber nicht ausreichend für eine rechtsgeschäftliche Annahme.
----
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [3869]

Edited on 2009-11-14 13:03:55 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Buchhändler Aufdringlich (A) sendet dem Studierenden der Fakultät Wirtschafts­recht Fleißig (F) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zu. F hat bei A bisher keine Bücher gekauft. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob er das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer, und vergisst es.
Nach 2 Wochen erhält er eine Mahnung des A, die sich auf den Kaufpreis für das Buch bezieht. Er wundert sich und überlegt, ob er das Buch nun zurücksenden soll oder besser den Kaufpreis bezahlt. Er tut aber weiterhin nichts.
Deletions:
Der an der Fakultät Wirtschaftsrecht studierende Fleißig (F) erhält vom ihm unbekannten Buchhändler Aufdringlich (A) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zugesandt. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob der das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer und vergisst es.
Nach 2 Wochen erhält er eine Mahnung des A, die sich auf den Kaufpreis für das Buch bezieht. Er wundert sich und überlegt, ob er das Buch nun zurücksenden soll oder besser den Kaufpreis bezahlt. Tut aber weiterhin nichts.


Revision [3630]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-08 20:45:21 by WojciechLisiewicz
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