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FALL 5 Die Leiden gehen weiter


Thema: Sachmängel


Die Ausgangslage des Falles ist ähnlich wie in Fall 4.
B erwirbt von V für seinen Onkel O die Druckermaschine für 2.500 Euro. V hatte die Maschine als Restposten von einer auslaufenden Serie übrig. Ein weiteres Restexemplar hat V bereits verkauft. Die Druckermaschine für den O ist das letzte Exemplar.
Die Maschine wird von O nach einem weiteren Telefonat mit B bei V abgeholt. O bezahlt dem V den Kaufpreis von 2.500 Euro. V übergibt und übereignet dem O die Maschine.
Als O sein neues Schmuckstück dann später am Tag in der Firma anschließt und zum ersten Mal nutzen will, stellt er leider fest, dass die Druckermaschine nicht richtig funktioniert. O ruft den V an und berichtet ihm von dem Mangel, dass die Maschine zwar hochfährt, aber nur fehlerhafte Symbole druckt, Kauderwelsch statt Hochdeutsch.
V bietet dem O an vorbeizukommen und "die Sache in Ordnung zu bringen", es muss sich wohl um ein Softwareproblem handeln oder um einen Draht, der die Signale nicht richtig vom Prozessor zur Druckmechanik weitergibt. O will sich damit jedoch nicht zufrieden geben. Er verlangt eine ganz neue Maschine, mit der Begründung, in die alte habe er "kein Vertrauen mehr". Immerhin geht es um 2.500 Euro.
V teilt dem O mit, dass es die letzte Maschine war. Eine neue aus dieser alten Serie anzufertigen, würde den Ausgangspreis von 7.000 Euro (Fall 4, jetzt ist es ja ein Restpostenpreis zu 2.500 Euro !) sogar übersteigen und 9.900 Euro kosten. V erklärt damit dem O, er könne nicht gezwungen werden Verluste zu machen.

Wie zuletzt wendet B sich an C, der sich mit euch zusammensetzt, und stellt ihm die alles entscheidende Frage:
Kann O von V dennoch die Lieferung einer neuen Maschine verlangen?
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