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Fallbeispiel – Ein Häuschen steht im Walde


Sachverhalt:


B und seine Frau F wünschen sich nichts sehnlicher als ein kleines Häuschen draußen im Grünen. Auf einem kleinen Grundstück umringt von Bäumen und Weiden lassen sie sich deshalb ein Holzhäuschen errichten. Dachdecker D ist hierbei für das Dachdecken zuständig.
Einige Monate nach Fertigstellung und Abnahme kommt es zu einem Unwetter mit starkem Regenguss. Das fehlerhaft gedeckte Dach hält diesem Unwetter jedoch nicht stand und lässt Wasser an einigen Stellen hindurch. Nachdem auch das nächste Unwetter vorüber gezogen ist, eilt B zu D und fordert ihn auf, die Baumängel am Dach zu beheben. Dafür setzt B dem D eine Frist von zwei Wochen. Diese Frist lässt D jedoch verstreichen. Daraufhin repariert B das Dach selbst und stellt D die Kosten in Rechnung.

Frage:
Hat B gegen D den geltend gemachten Anspruch?


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