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Energierecht - Gliederung


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A. Einführung
(1.-4.h Vorlesung 1+2)


1. Gegenstand der Veranstaltung
Die Veranstaltung hat Grundzüge des Rechts der Regulierung zum Gegenstand, wobei:
    • die Regulierung als solche (allgemein) lediglich im Überblick behandelt wird,
    • die genauen Mechanismen eines regulierten Wirtschaftszweigs am Beispiel des Energierechts ausführlicher vorgestellt werden.
Damit ist das Ziel im ersten Schritt, die allgemeinen Mechanismen der Wirtschaftsregulierung zu verstehen (insbesondere Zweck der Regulierung, ihre Instrumente und Verfahren sowie ihr institutioneller Rahmen). Im zweiten Schritt sollen dann - etwas ausführlicher - einzelne Rechtsfragen der Regulierung des als Beispiel dienenden Wirtschaftszweiges erläutert werden - der Energiewirtschaft. Die Bereiche Telekommunikation, Post, Eisenbahn etc. - die durchaus zu den regulierten Wirtschaftszweigen gehören - werden hier nicht behandelt.

2. Methodische Hinweise
Die gegenwärtig zu verzeichnende, extreme Schnelllebigkeit der Rechtsordnung im Bereich der Wirtschaftsregulierung im Allgemeinen und des Energierechts im Besonderen machen es unmöglich, die geltende Rechtslage als (dauerhaft sinnvolle) Lerngrundlage zu nutzen. Die sich (noch) häufig ändernden europäischen und nationalen Rechtsakte sind vorerst als Durchgangsstationen eines Wirtschaftszweiges im Wandel zu betrachten.

Die Folge: die Lehrveranstaltung kann sinnvollerweise nur die Grundmechanismen, etablierte Rahmenregelungen behandeln und die Funktionsweise der Branche behandeln. Die geltenden Vorschriften sind zur Veranschaulichung der Rechtsmaterie in die Betrachtung einbezogen, sollen aber nicht den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden. Das Ziel der Schwerpunktveranstaltung ist weniger, das Energierecht zu erlernen, vielmehr den Umgang mit Energierecht und mit rechtlichen Themen der Energiewirtschaft.

3. Recht der Regulierung
Allgemeiner Überblick über die Grundlagen des Rechts der Regulierung.

a. Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition

b. Anfänge der Wirtschaftsregulierung

c. Ziele

d. Sektorenregulierung in Europa


a. Energiewirtschaft als Gegenstand des Energierechts

b. Gegenwärtige Einflussfaktoren auf die Energiewirtschaft

c. Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft

d. Überblick über das Regelungssystem des Energierechts

e. Einzelne rechtliche Aspekte der Energieversorgung


B. Kontrolle der Aufnahme der Versorgungstätigkeit
(5.h, Vorlesung 3)

1. Genehmigungspflicht - Versorgungsnetz

2. Anzeigepflicht - Energiebelieferung



Bitte beachten: die nachstehenden 4 Punkte (Netzanschluss, Netzzugang, Netzentgelte und Entflechtung) sind der Kern der Regulierung in der Energiewirtschaft. Sie stellen die eigentliche Verfassung der Energiewirtschaft und Grundlage für die liberalisierten Energiemärkte, die an sich keiner Regulierung unterliegen sollten.

C. Netzanschluss
(6.h, Vorlesung 3)


D. Zugangsregulierung
(7.-8. h, Vorlesung 4)

1. Netzzugang - Elektrizitätsversorgungsnetz

2. Netzzugang - Besonderheiten bei Gasversorgungsnetzen


E. Regulierung der Netzentgelte
(9.-10. h, Vorlesung 5)


F. Entflechtung der Netzbetreiber
(11.-12. h, Vorlesung 6)


G. Verträge über Energielieferung an Letztverbraucher





H. Wegenutzung und Konzessionen
(17.-18. h, Vorlesung 9)


I. Fördermechanismen in der Energiewirtschaft
(19.-20. h, Vorlesung 10)

2. Kraft-Wärme-Kopplung


J. Verfahren, Rechtsbehelfe, Rechtsmittel
(21. h, Vorlesung 11)


K. Recht der Fernwärme
(22. h, Vorlesung 11)


L. Zusammenfassung, Wiederholung und Vertiefung
(23.-26. h, Vorlesung 12+13)





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