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Entflechtung der Netzbetreiber


A. Einleitung
Eines der Elemente der Liberalisierung der Energiewirtschaft ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Netzbetreiber. Neben dem Netzzugang und der Netzentgeltregulierung wird auf diese Weise die Transparenz und zumindest teilweise Trennung der Interessen der Netzbetreiber von denen der Erzeuger und Verkäufer von Energie erreicht.

B. Grundlagen

1. Rechtsquellen
Die Pflicht zur Entflechtung resultiert aus europäischem Recht.
Im deutschen Recht sind insbesondere § 6 sowie § 7 EnWG rechtliche Grundlage des Unbundling.


C. Fallbeispiel
Das Gasversorgungsunternehmen PrimaGas (P) versorgt in der Region seiner Hauptniederlassung Kunden mit Erdgas. In einigen weiteren Regionen verfügt das Unternehmen über mehrere kleinere Standorte, an denen weitere Kunden mit Erdgas versorgt werden. Das vertikal integrierte Unternehmen verfügt über eine Vertriebsabteilung, die bundesweit Gas anbietet. Das Gas wird überwiegend vom russischen Partner bezogen (Gasimport). Darüber hinaus verfügt P über
  • ein Gasversorgungsnetz in der Stadt der Hauptniederlassung, aus dem ca. 80.000 Kunden versorgt werden,
  • mehrere kleinere Netze in anderen Regionen Deutschlands, an die insgesamt weitere 40.000 Kunden angeschlossen sind.




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