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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Rechtsfragen aus der Thü...
1. Sind die Regelungen des ...
2. Wann darf sich die Kommu...
3. Ist die Kommune in der L...
4. Hat eine Verfassungsklag...
5. Ist die Beanstandung dur...
6. Hat ein Rechtsmittel ein...
7. Missbraucht das gemeindl...
8. Darf sich die Kommune au...
B. Sonstige Bereiche
1. Ist die Erteilung von Au...
2. Ist ein Konzessionsvertr...
3. Ist die Gemeinde in der ...
4. An welche Vorgaben und g...
1. Sind die Regelungen des ...
2. Wann darf sich die Kommu...
3. Ist die Kommune in der L...
4. Hat eine Verfassungsklag...
5. Ist die Beanstandung dur...
6. Hat ein Rechtsmittel ein...
7. Missbraucht das gemeindl...
8. Darf sich die Kommune au...
B. Sonstige Bereiche
1. Ist die Erteilung von Au...
2. Ist ein Konzessionsvertr...
3. Ist die Gemeinde in der ...
4. An welche Vorgaben und g...
Kommunalrecht und Energiewirtschaft - Rechtsfragen
ein Überblick
Im Hinblick auf das Zusammenspiel des Kommunalrechts, insbesondere des Kommunalwirtschaftsrechts mit dem Energierecht und der Energiewirtschaft lassen sich insbesondere folgende Fragestellungen aus der Thüringer Kommunalordnung ableiten. vgl. insb. die Vorschriften der ThürKO):
A. Rechtsfragen aus der ThürKO
1. Sind die Regelungen des Kommunalwirtschaftsrechts anwendbar auf die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde?
Diese Frage stellt eine eigenständige und bedeutsame Eingangsfrage, um in den Anwendungsbereich der ThürKo zukommen, dar. Inwiefern sind die Regelungen über die Kommunalwirtschaft anzuwenden? Inwiefern ist das Handeln der Gemeinde als hoheitlich zu bewerten? Diese Fragen sollten getrennt voneinander beantwortet werden.
Diese Frage stellt eine eigenständige und bedeutsame Eingangsfrage, um in den Anwendungsbereich der ThürKo zukommen, dar. Inwiefern sind die Regelungen über die Kommunalwirtschaft anzuwenden? Inwiefern ist das Handeln der Gemeinde als hoheitlich zu bewerten? Diese Fragen sollten getrennt voneinander beantwortet werden.
2. Wann darf sich die Kommune wirtschaftlich (insb. im Bereich der Energiewirtschaft) betätigen?
In der Praxis trifft man häufig auf die Frage, ob die Handlung der Gemeinde, welche eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand hat, rechtmäßig ist. Dies trifft zum Beispiel in den Fällen zu, wenn ein Unternehmen durch die Kommune gegründet wird.
In der Praxis trifft man häufig auf die Frage, ob die Handlung der Gemeinde, welche eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand hat, rechtmäßig ist. Dies trifft zum Beispiel in den Fällen zu, wenn ein Unternehmen durch die Kommune gegründet wird.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Übernahme derartiger Tätigkeit zulässig?
In welcher Rechtsform darf die Kommune als Unternehmen tätig werden?
4. Hat eine Verfassungsklage der Gemeinde (wegen Verletzung des des Art. 28 Abs. 2 GG) Aussicht auf Erfolg?
5. Ist die Beanstandung durch die Fach- bzw. Rechtsaufsichtsbehörde berechtigt/rechtmäßig?
Die Rechtsaufsichtsbehörde kann die Betätigung bzw. Gründung eines Unternehmens untersagen. Ist dies der Fall, stellt sich die Frage ob die Untersagung materiell zulässig ist.
Die Rechtsaufsichtsbehörde kann die Betätigung bzw. Gründung eines Unternehmens untersagen. Ist dies der Fall, stellt sich die Frage ob die Untersagung materiell zulässig ist.
Aber auch die Gemeinde kann gegen die Untersagung Rechtsmittel einlegen. In diesem Fall stellt sich die Frage ob die Gemeinde mit dem Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat (Zulässigkeit und Begründetheit der Klage) vgl. dazu auch § 120 ThürKO.
6. Hat ein Rechtsmittel eines Wettbewerbers gegen die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde Aussicht auf Erfolg?
Aufgrund der drittschützenden Wirkung des § 71 Absatz 2 Nummer 4 ThürKO ist eine solche Klage zulässig. Die Zuständigkeit liegt bei den Verwaltungsgerichten. Es handelt sich dabei um eine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Diese ist zulässig, wenn die eigenen Rechte eines Dritten betroffen sind.
Aufgrund der drittschützenden Wirkung des § 71 Absatz 2 Nummer 4 ThürKO ist eine solche Klage zulässig. Die Zuständigkeit liegt bei den Verwaltungsgerichten. Es handelt sich dabei um eine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Diese ist zulässig, wenn die eigenen Rechte eines Dritten betroffen sind.
7. Missbraucht das gemeindliche Unternehmen seine Monopolstellung?
(insbesondere bei Anschluss- und Benutzungszwang)
(insbesondere bei Anschluss- und Benutzungszwang)
Welche Besonderheiten müssen im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts beachtet werden? Ist das kommunale Unternehmen marktbeherrschend?
B. Sonstige Bereiche
1. Ist die Erteilung von Aufträgen durch ein kommunales (EV)Unternehmen ordnungsgemäß erfolgt?
(Vergaberecht!)
(Vergaberecht!)
3. Ist die Gemeinde in der Planung von Stromerzeugungsanlagen (insbesondere auch EEG-Anlagen) frei?
Davon abgegrenzt werden sollte, die Frage nach der Planung von Energienetzen - vgl. dazu Artikel zu Planungsrecht in der Energiewirtschaft.
Davon abgegrenzt werden sollte, die Frage nach der Planung von Energienetzen - vgl. dazu Artikel zu Planungsrecht in der Energiewirtschaft.
4. An welche Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen muss sich die Kommune bei Verträgen im Zusammenhang mit Projekten in der Energiewirtschaft halten?
Fraglich ist hier, ob die Gemeinde Aufträge frei vergeben kann? Welche Voraussetzungen müssen kommunale EVU´s im Bereich des Vergaberechts beachten? Ist der Abschluss von Konzessionsverträgen eine öffentliche Auftragsvergabe und an welche gesetzlichen Bestimmungen muss man sich dabei halten?
Fraglich ist hier, ob die Gemeinde Aufträge frei vergeben kann? Welche Voraussetzungen müssen kommunale EVU´s im Bereich des Vergaberechts beachten? Ist der Abschluss von Konzessionsverträgen eine öffentliche Auftragsvergabe und an welche gesetzlichen Bestimmungen muss man sich dabei halten?