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Speichergas
in Arbeit
Nach § 5 Nr. 29 EEG ist Speichergas jedes Gas, das keine erneuerbare Energie ist, aber zum Zweck der Zwischenspeicherung von Strom aus erneuerbaren Energien ausschließlich unter Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.
Umfasst wird diesem Begriff jeder niccht sichtbare stoff welcher in einem der Luft ähnlichen Aggregatzustand sich befindet und einen Raum einnimmt. Vor allem zählen hierzu Wasserstoff, der unter Einsatz von Strom aus Erneuerbaren Energien durch Wasserelektrolyse erzeugt wird, sowie methanisierter Wasserstoff (sog. synthetisches Methan oder synthetic natural gas). Nicht erfdasst ist hingegen solches Gas welches zu den erneuerbaren Energien gem. § 5 Nr. 14 EEG zählt.[1]
Zudem muss es sich um Gas handeln, welches zur Zwischenspeicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien alleinig durch die Verwendung von Strom aus Erneuerbaren Energien entstnden ist.
Quellen:
[1] Berlin-brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (www.dwds.de, Stand: 3. 1. 2012); BT-Drucks. 17/6071, S. 62.