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Ausgleichsleistung
in Arbeit
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten (Verlustenergie) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch Regelenergie zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diessem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber Ausgleichsenergie und Regelenergie in das Netz ergäzend einzuspeisen.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen.