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Revision history for EnRAusgleichsleistung


Revision [51360]

Last edited on 2015-04-15 21:50:25 by AnnegretMordhorst
Additions:
Während im Gasbereich Netzschwankungen selten auftreten, können gerade im Strombereich aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen im Prozentbereich zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste vorkommen. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **[[EnRFahrplan Fahrplan]]abweichung** vorliegen.
Deletions:
Während im Gasbereich Netzschwankungen selten auftreten, können gerade im Strombereich aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen im Prozentbereich zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste vorkommen. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.


Revision [51359]

Edited on 2015-04-15 21:49:34 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Ausgleichsleistung werden nach {{du przepis="§ 3 Nr. 1 EnWG"}} Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Hierbei sind zwei verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Während im Gasbereich Netzschwankungen selten auftreten, können gerade im Strombereich aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen im Prozentbereich zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste vorkommen. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.
Deletions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Hierbei sind zwei verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.


Revision [51350]

Edited on 2015-04-15 20:39:47 by AnnegretMordhorst
Additions:
CategoryEnergierechtLexikon
Deletions:
//in Arbeit//


Revision [51336]

Edited on 2015-04-15 10:02:52 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisung und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine **Fahrplanabweichung** vorliegen.
Deletions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine Fahrplanabweichung, d.h. Einspeisung und Entnahnme befinden sich nicht im Gleichgewicht. vorliegen.


Revision [51335]

Edited on 2015-04-15 10:01:35 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten. Diese Leitungsverluste führen dazum, dass weniger Strom im Netz vorhanden ist als auf Nachfrageseite benötigt wird. Mit anderen Worten muss eine Fahrplanabweichung, d.h. Einspeisung und Entnahnme befinden sich nicht im Gleichgewicht. vorliegen.
In diesem Fall ist der Übertragungsnetzbetreiber gem. §{{du przepis="§ 11 EnWG"}} zum Ausgleich durch [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] verpflichtet, indem dieser diese ergänzend in das Netz einspeist.
Deletions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten. In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.


Revision [51334]

Edited on 2015-04-15 09:48:23 by AnnegretMordhorst
Additions:
Vorgaben für die Bereitstellung vonAusgleichsleistungenn sind in {{du przepis="§ 23 EnWG"}} enthalten..
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**__Quellen:__**
[[BerlinerKommEnergierecht BerlKommentarEnR, Boesche, EnWG, § 3, Rn. 1.]]
[[DannerTheobaldEnergieRKomm Danner/Theobald/Theobald EnWG § 3 Rn. 3, 4.]]
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Revision [51333]

Edited on 2015-04-14 22:18:56 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten. In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.
Deletions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.


Revision [51332]

Edited on 2015-04-14 22:14:49 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Hierbei sind zwei verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Deletions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
§ 3 Nr. 1 EnWG erfasst zwei verschiedene Fallkonstellationen. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge.


Revision [51331]

Edited on 2015-04-14 22:10:36 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.
Dabei wird der Begriff der Ausgleichsleistung unterschiedlich im Strom- und Gasbereich gebraucht. Während im Gasbereich auf die [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] Bezug genommen wird, ist es im Strombereich die [[EnRRegelenergie Regelenergie]] und [[EnRVerlustenergie Verlustenergie]].
§ 3 Nr. 1 EnWG erfasst zwei verschiedene Fallkonstellationen. Die erste befdasst sich mit den physikalisch, begrenzten Netzdefiziten und der zweite mi der Balance zwischen Ein- und Ausspeisemenge.
Deletions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.


Revision [51310]

Edited on 2015-04-13 15:06:56 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diesem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen, falls die Nachfrage an Energie an der Entnahnmestelle höher ist als die eingespeiste Energie. Hiermit soll die Bedürfnisse an Energie gedeckt werden.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen:
- Bereithaltung, Einspeisung sowie Speicherung der Ausgleichs- und Regelenergie
- sämtliche ausführende als auch administrative und
- jede informatorische Aufgabe
Deletions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diessem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen.


Revision [51309]

Edited on 2015-04-13 14:55:43 by AnnegretMordhorst
Additions:
Gerade im Strombereich können aufgrund von unvorhersehbaren Abweichungen zwichen Einspeisund und Entnahme Leitungsverluste auftreten.In diessem Fall hat der Übertragungsnetzbetreiber [[EnRAusgleichsenergie Ausgleichsenergie]] und [[EnRRegelenergie Regelenergie]] in das Netz ergäzend einzuspeisen.
Vom Begriff der Ausgleichsleistung werden sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Duenstleistungen erfasst. Zu diesen zählen.


Revision [51308]

Edited on 2015-04-13 14:37:05 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten ([[EnRVerlustenergie Verlustenergie]]) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Deletions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten (EnRVerlustenergie Verlustenergie) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.


Revision [51307]

Edited on 2015-04-13 14:34:53 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten (EnRVerlustenergie Verlustenergie) und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet. Jene Ausgleichsleistungen tragen dazu bei den Netzdruck bzw. die Netzfrequenz, durch das Sicherstellen eines ständiges Gleichgewichtes zwischen Einspeisung und Entnahme, bei zu behalten.
Deletions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet.


Revision [51306]

Edited on 2015-04-13 14:26:21 by AnnegretMordhorst
Additions:
Als Ausgleichsleistung werden nach § 3 Nr. 1 EnWG Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch [[EnRRegelenergie Regelenergie]] zählt, bezeichnet.


Revision [51256]

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