Version [51247]
Dies ist eine alte Version von EnRAusgleichsenergie erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-04-10 10:14:38.
Ausgleichsenergie
in Arbeit
Mit Ausgleichsenergie wird gem. § 2 Nr. 2 GasNZV die die für den Ausgleich von Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisungen von Transportkunden in einem festgelegten Zeitintervall benötigte Energie bezeichnet. Auch bezeichnet diese die Umlage für die Abrufkosten an Regelenergie.