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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Beihilferecht anwendbar ...
B. Voraussetzungen des Verb...
1. Begünstigung
a. Unternehmen erhält eine ...
b. Ohne angemessene (marktü...
C. Die Kommission die Beihi...
1. Im Einzelfall ?
2. Gruppenfreistellungsvero...
3. Besondere Befreiungsmögl...
D. Eine objektive Rechtfert...
1. Art. 87 II - schadensbes...
E. Tatbestand einer EG-rech...
F. Kein Ausnahmetatbestand ...
1. Ausnahmen nach Art. 87 I...
2. Ausnahme nach Art. 86 II...
B. Voraussetzungen des Verb...
1. Begünstigung
a. Unternehmen erhält eine ...
b. Ohne angemessene (marktü...
C. Die Kommission die Beihi...
1. Im Einzelfall ?
2. Gruppenfreistellungsvero...
3. Besondere Befreiungsmögl...
D. Eine objektive Rechtfert...
1. Art. 87 II - schadensbes...
E. Tatbestand einer EG-rech...
F. Kein Ausnahmetatbestand ...
1. Ausnahmen nach Art. 87 I...
2. Ausnahme nach Art. 86 II...
Europäisches Beihilferecht
Literaturempfehlung:
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 552 ff. besonders empfehlenswert
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 552 ff. besonders empfehlenswert
Dogmatik des Beihilfeverbots - Eine unzulässige, zu unterlassende Beihilfe liegt vor, wenn:
A. Beihilferecht anwendbar ist - keine Sondervorschriften greifen
B. Voraussetzungen des Verbots nach Art. 87 Abs. I EGV greifen
1. Begünstigung
- weite Auslegung
a. Unternehmen erhält eine Leistung
b. Ohne angemessene (marktübliche) Gegenleistung
- d. h. eine Kompensation findet nicht statt
C. Die Kommission die Beihilfe nicht zugelassen hat
1. Im Einzelfall ?
2. Gruppenfreistellungsverordnung
3. Besondere Befreiungsmöglichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge oder nach Art. 86 II EGV
D. Eine objektive Rechtfertigung der Beihilfe liegt nicht vor (-1)
1. Art. 87 II - schadensbeseitigende und nachteilsausgleichende Beihilfen
Aufbau nach Haratsch/Koenig/Pechstein:
E. Tatbestand einer EG-rechtswidrigen Beihilfe
F. Kein Ausnahmetatbestand (-1, alt)
1. Ausnahmen nach Art. 87 II und III EGV
2. Ausnahme nach Art. 86 II EGV bzw. in Anlehnung an diese Vorschrift (Daseinsvorsorge)