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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 1 - Grundbegriffe
Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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1.1 Investition und Finanzierung
- Investieren ist die Kernfunktion jedes Wirtschaftens
- Investition = Auszahlung für die Beschaffung von Gütern, deren Verwertung Einzahlungen erwarten lässt, die die Auszahlungen möglichst deutlich übersteigen
- Investition = Umwandlung von Geld in andere Wirtschaftsgüter
- Beachte: Jede Investition hat spekulativen Charakter!
- aus der Unsicherheit über den Investitionserfolg resultiert auch eines der zentralen Probleme bei der Bewertung von Investitionen:
- es lässt sich kein eindeutiger, für jedes Wirtschaftssubjekt gleichermaßen gültiger Wert zuordnen
- in der Literatur wird der Begriff "Investition" nicht einheitlich definiert.
- im allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch ist Investition = Kapitalverwendung = langfristige Kapitalanlage zur Gewinnerzielung
- unter betriebswirtschaftlichen Aspekten werden bei den Fassungen des Investitionsbegriffs zwei Gruppen unterschieden,
- die finanzwirtschaftliche (monetäre) Fassung und
- die leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Fassung des Investitionsbegriffs.
Finanzwirtschaftlicher (Zahlungsorientierter) Investitionsbegriff
- es sind lediglich die mit einer Investition verbundenen Ein- und Auszahlungen relevant (finanzwirtschaftlicher Aspekt)
- eine Investition wird durch einen Zahlungsstrom charakterisiert, der mit einer investitionsbedingten Auszahlung beginnt, der in späteren Perioden Einzahlungen folgen
- eine Investition liegt immer dann vor, wenn positive Beiträge hingegeben werden, um künftig höhere positive Beiträge zu erlangen
Der leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Investitionsbegriff
- Vertreter dieser Richtung gehen bei ihrer Fassung des Investitionsbegriffes von den Güterströmen im betrieblichen Wertekreislauf aus und sehen eine Investition immer dann als gegeben an, wenn Zunahme des Realvermögens* stattgefunden hat
- Danach stellt eine Investition die langfristige Festlegung finanzieller Mittel
- im Anlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, F&E, Sozialleistungen), Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Gebäude, Einrichtungen)
- im Umlaufvermögen (weniger!) dar, um hieraus in der Regel künftig (Mehr-)Einnahmen zu erzielen.
Aber beachte:
- auch die Ausgabe (Anlage) von Geld für Beteiligungen, Wert papieren aller Art (Aktien, Obligationen, Investmentzertifikate etc.) oder gewährten Krediten sind als Investitionen interpretierbar
- daher folgender zu vertretender Standpunkt:
Nach dem Wirtschaftsgut, dass man durch die Geldausgabe (Kauf) erhält, werden die Investitionen unterschieden in:
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