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Der Besitz
A. Abgrenzung von Besitz und Eigentum
Besitz und Eigentum sind zwei Zentragbegriffe des Sachenrechts, die im Umgangsprachlichen häufig verwechselt werden und im Juristischen aber klar voneinander abzugrenzen sind. Das BGB regelt zu Beginn des 3. Buches zuerst den Besitz in den §§ 854 - 872 BGB. Als Besitz kann die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache bezeichnet werden. Der Besitzer hat demzufolge die tatsächliche Sachherrschaft, § 854 BGB.