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Revision history for Baumelement6458


Revision [26330]

Last edited on 2013-04-26 12:21:17 by WojciechLisiewicz
Additions:
Eine Übergangsregelung ist in {{du przepis="§ 66 Abs. 18 EEG"}} enthalten.


Revision [26314]

Edited on 2013-04-26 11:31:27 by WojciechLisiewicz
Additions:
Bis zum 31. 03. 2012 war im damaligen ""§ 33 EEG"" vorgesehen, dass der Eigenverbrauch oder der Verbrauch durch Dritte (sofern in unmittelbarer räumlichen Nähe erfolgt) ebenfalls zu den Vergütungstatbeständen des {{du przepis="§ 16 EEG"}} gehören. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. 4. 2012 gestrichen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen und zum anderen an der gesenkten Vergütung - Eigenverbrauch wird sich in der Regel besser lohnen, als die Vergütung.
Deletions:
Bis zum 31. 03. 2012 war im damaligen {{du przepis="§ 33 EEG"}} vorgesehen, dass der Eigenverbrauch oder der Verbrauch durch Dritte (sofern in unmittelbarer räumlichen Nähe erfolgt) ebenfalls zu den Vergütungstatbeständen des {{du przepis="§ 16 EEG"}} gehören. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. 4. 2012 gestrichen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen und zum anderen an der gesenkten Vergütung - Eigenverbrauch wird sich in der Regel besser lohnen, als die Vergütung.


Revision [26313]

Edited on 2013-04-26 11:31:06 by WojciechLisiewicz
Additions:
== der Vergütungstatbestand des {{du przepis="§ 16 EEG"}} wird in Form des sog. Eigenverbrauchs nach § 33 a.F. EEG erfüllt - gilt nur für Anlagen, die bis 31.3.2012 in Betrieb genommen wurden! ==

Bis zum 31. 03. 2012 war im damaligen {{du przepis="§ 33 EEG"}} vorgesehen, dass der Eigenverbrauch oder der Verbrauch durch Dritte (sofern in unmittelbarer räumlichen Nähe erfolgt) ebenfalls zu den Vergütungstatbeständen des {{du przepis="§ 16 EEG"}} gehören. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. 4. 2012 gestrichen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen und zum anderen an der gesenkten Vergütung - Eigenverbrauch wird sich in der Regel besser lohnen, als die Vergütung.
Deletions:
== der Vergütungstatbestand des § 16 EEG wird in Form des sog. Eigenverbrauchs nach § 33 a.F. EEG erfüllt - gilt nur für Anlagen, die bis 31.3.2012 in Betrieb genommen wurden! ==
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


Revision [26310]

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