Revision history for Baumelement6458
Additions:
Eine Übergangsregelung ist in {{du przepis="§ 66 Abs. 18 EEG"}} enthalten.
Additions:
Bis zum 31. 03. 2012 war im damaligen ""§ 33 EEG"" vorgesehen, dass der Eigenverbrauch oder der Verbrauch durch Dritte (sofern in unmittelbarer räumlichen Nähe erfolgt) ebenfalls zu den Vergütungstatbeständen des {{du przepis="§ 16 EEG"}} gehören. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. 4. 2012 gestrichen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen und zum anderen an der gesenkten Vergütung - Eigenverbrauch wird sich in der Regel besser lohnen, als die Vergütung.
Deletions:
Additions:
== der Vergütungstatbestand des {{du przepis="§ 16 EEG"}} wird in Form des sog. Eigenverbrauchs nach § 33 a.F. EEG erfüllt - gilt nur für Anlagen, die bis 31.3.2012 in Betrieb genommen wurden! ==
Bis zum 31. 03. 2012 war im damaligen {{du przepis="§ 33 EEG"}} vorgesehen, dass der Eigenverbrauch oder der Verbrauch durch Dritte (sofern in unmittelbarer räumlichen Nähe erfolgt) ebenfalls zu den Vergütungstatbeständen des {{du przepis="§ 16 EEG"}} gehören. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. 4. 2012 gestrichen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen und zum anderen an der gesenkten Vergütung - Eigenverbrauch wird sich in der Regel besser lohnen, als die Vergütung.
Bis zum 31. 03. 2012 war im damaligen {{du przepis="§ 33 EEG"}} vorgesehen, dass der Eigenverbrauch oder der Verbrauch durch Dritte (sofern in unmittelbarer räumlichen Nähe erfolgt) ebenfalls zu den Vergütungstatbeständen des {{du przepis="§ 16 EEG"}} gehören. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. 4. 2012 gestrichen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Strompreisen und zum anderen an der gesenkten Vergütung - Eigenverbrauch wird sich in der Regel besser lohnen, als die Vergütung.
Deletions:
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//