Revision history for Baumelement2158
Additions:
Eine ähnliche Konstellation, wie bei einer Dienstleistungskonzession, liegt auch bei einem Fall des Verwaltungssponsoring vor, bei dem der Sponsor eine Zuwendung gegenüber der Verwaltung vornimmt, dank der er mit diesem Umstand werben kann ("wir haben die neuen Uniformen bezahlt"). Auch Sponsoring ist wohl nicht als Vergabefall i.S.d. Richtlinien zu betrachten.
Dieser Fall ist allerdings durch die Rechtsprechung bisher nicht geklärt worden.
Dieser Fall ist allerdings durch die Rechtsprechung bisher nicht geklärt worden.
Additions:
== der Auftrag der öffentlichen Hand stellt keine Dienstleistungskonzession dar, Art. 17 der RL 2004/18/EG ==
Die Dienstleistungskonzession ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien ausgenommen, Art. 17 RL 2004/18/EG.
Beispiele:
- Konzession zur Beseitigung von Abfall,
- Konzession, Abwasserdienstleistungen auf einem bestimmten Gebiet zu erbringen.
Die Dienstleistungskonzession ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien ausgenommen, Art. 17 RL 2004/18/EG.
Beispiele:
- Konzession zur Beseitigung von Abfall,
- Konzession, Abwasserdienstleistungen auf einem bestimmten Gebiet zu erbringen.
Deletions:
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//