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BGHZ 181, 188 - 199

- nicht geschuldete Schönheitsreparatuen -


Link zum Urteil


Sachverhalt


Der Mieter und der Vermieter hatten einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen. Dieser Mietvertrag enthielt unter anderm die Bestimmungen, dass
  • die Wohnung in bestimmten zeitlichen Abständen durch den Mieter auf dessen Kosten zu renovieren ist und
  • die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in renovierten Zustand zu übergeben ist (diese Bestimmung wurde handschriftlich eingefügt).

2006 wurde das Mietverhältnis nun beendet. Der Mieter weißte vor Auszug noch die Wohnung auf Grund der Bestimmung im Mietvertrag.

Nun verlangt der Mieter Erstattung der Kosten für die Farbe vom Vermieter.


Graphische Skizze




§ 535 BGB + weitere Bestimmungen im Vertrag
Mieter <- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -> Vermieter
(Kläger) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -> (Beklagte)
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Farbe?
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