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Geschäftsführung ohne Auftrag bei nichtigem Vertrag (auch fremdes Geschäft)


BGH, Urteil vom 30.9.1993 - VII ZR 178/91 (BGH NJW 1993, 3196)

A. Amtl. Leitsatz:

Im Falle der Nichtigkeit eines Bauvertrages kann dem Unternehmer ein Vergütungsanspruch nach den BGB §§ 683, 670 zustehen. Für eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist dann kein Raum.

B. Sachverhalt

Mit privatschriftlichem Vertrag vom 13.9.1985 erteilten die Beklagten dem Bauunternehmer G den Auftrag zur Errichtung mehrerer Gebäude auf einem ihnen gehörenden Grundstück. In diesem Vertrag ist u. a. bestimmt, dass der Bauunternehmer G die Gaststätte erwirbt und der Kaufpreis für die Gaststätte mit der Bausumme verrechnet wird.
Der Bauunternehmer G schließt mit der Klägerin einen Abtretungsvertrag. Der Vertrag vom 13.9.1985 sei gemäß den §§ 313, 125 BGB nichtig.

Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht von den Beklagten Vergütung für Bauleistungen, die der Bauunternehmer G erbracht hat.
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