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Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen


in Vorbereitung

A. Einführung und Hintergrund der Regelung im BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind einerseits notwendig (Rationalisierung im Massengeschäft), bergen zugleich die Gefahr des Missbrauchs durch den Verwender zulasten seines (womöglich auch schwächeren) Vertragspartners.

B. Relevanz der AGB in der Fallprüfung
Die praktische Relevanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist vielfältig und dadurch etwas schwer zu erfassen. Es gibt nicht "die" Stelle im Prüfungsaufbau, an der AGB zu prüfen und zu bewerten sind, weil die Klauseln in diesen unterschiedliche Zwecke verfolgen und unterschiedliche Rechtsfolgen herbeiführen (sollen). Die AGB sind insofern in unterschiedlichen Kontexten zu prüfen, je nachdem was für eine AGB-Klausel im Einzelfall Gegenstand der Prüfung bzw. problematisch ist.

Folgende Konstellationen sind insbesondere denkbar:
  • ein Recht oder Anspruch (Vertragsstrafe) kann sich direkt aus einer AGB-Klausel ergeben; ist dies der Fall, ist zu prüfen, inwiefern diese Klausel Inhalt des Vertrages ist (Anspruchserwerb > Vertragsinhalt);
  • ein Recht oder Anspruch kann in den AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt sein; eine vertragliche Beschränkung von gesetzlichen Rechten ist möglich, sofern die jeweiligen Vorschriften dispositiven Charakter haben; häufig ist dies z. B. im Falle von Gewährleistungsregeln der Fall; eine entsprechende Einschränkung von Rechten einer Partei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt aber voraus, dass die Regeln der §§ 305 ff. BGB eingehalten wurden;


C. Prüfungsaufbau - Vertragsklausel
Die Rechtsfragen der AGB sind wegen § 306 Abs. 1 BGB jeweils in Bezug auf einzelne Klauseln des Vertrages zu prüfen. Einzelne AGB-Klauseln können ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen sein, andere wiederum nicht. Entsprechendes gilt für die Wirksamkeit der Klauseln. Unwirksame AGB-Klauseln haben demnach keine Unwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen zur Folge. Deshalb sind die nachstehend genannten Voraussetzungen jeweils für jede problematische AGB-Klausel einzeln zu prüfen.

1. Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB

a. Vertrgasbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen können nur dann vorliegen, wenn die betroffenen Bestimmungen Vertragsbedingungen sind. Vertragsbedingungen sind auf eine Rechtsfolge gerichtete Erklärungen, ein Rechtsbindungswille ist insofern erforderlich.

2. Einbeziehung der Klauseln in den Vertrag

3. Spezialproblem bei Einbeziehung in den Vertrag: sich kreuzende, widersprechende AGB




D. Fallbeispiele

  1. Fall zur Einbeziehung der AGB

Fallbeispiele:


E. Ergänzende Literatur
Folgende Werke können ergänzend für das Thema AGB-Recht genutzt werden:
  • auch wenn nicht mehr ganz aktuell, dennoch wegen der sehr guten Aufbereitung zu empfehlen: JuS-LernCD von Riehm, verfügbar über Beck-Online der Hochschule


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