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Revision [209]

Last edited on 2008-06-15 00:45:51 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die reine Definition ist allerdings erst dann mit leichter verständlichem Inhalt gefüllt, wenn dabei auch ihre einzelnen Erscheinungsformen genannt werden: [[bErscheinungsformen Erscheinungsformen]] (in Anlehnung an Medicus, Schuldrecht AT, Rn. 63-68).
Deletions:
Die reine Definition ist allerdings erst dann mit leichter verständlichem Inhalt gefüllt, wenn dabei auch ihre einzelnen Erscheinungsformen genannt werden: [[bErscheinungsformen Erscheinungsformen]] (in Anlehnung an Medicus, Schuldrecht AT, Rn XXX???).


Revision [180]

Edited on 2008-06-11 16:19:10 by WojciechLisiewicz
Additions:
Soll auf der Grundlage der deutschen Rechtslehre eine Definition formuliert werden, bietet sich folgende Definition an:
Die reine Definition ist allerdings erst dann mit leichter verständlichem Inhalt gefüllt, wenn dabei auch ihre einzelnen Erscheinungsformen genannt werden: [[bErscheinungsformen Erscheinungsformen]] (in Anlehnung an Medicus, Schuldrecht AT, Rn XXX???).
Deletions:
(Folie erscheint)
Was ist die Vertragsfreiheit?
Eine allgemein verbindliche Definition der Vertragsfreiheit im deutschen Recht fehlt, ebenso wie eine ausdrückliche Regelung im Gesetz (dazu später noch einige Worte).
Sollte ich auf der Grundlage der deutschen Rechtslehre eine Definition versuchen, dann würde ich es wie folgt tun:
(Definition erscheint)
Die reine Definition ist m. E. leichter verständlich, wenn wir auch die einzelnen Erscheinungsformen der Vertragsfreiheit kurz schildern:

(nächste Folie erscheint)


Revision [169]

Edited on 2008-06-10 23:29:15 by WojciechLisiewicz
Additions:
[[Category2Begriff zurück zum Hauptthema]]
Deletions:
[[Category2Begriff 2. Begriff]]


Revision [150]

Edited on 2008-06-10 20:20:12 by WojciechLisiewicz
Additions:
(Folie erscheint)
Was ist die Vertragsfreiheit?
Eine allgemein verbindliche Definition der Vertragsfreiheit im deutschen Recht fehlt, ebenso wie eine ausdrückliche Regelung im Gesetz (dazu später noch einige Worte).
Sollte ich auf der Grundlage der deutschen Rechtslehre eine Definition versuchen, dann würde ich es wie folgt tun:
(Definition erscheint)
Die reine Definition ist m. E. leichter verständlich, wenn wir auch die einzelnen Erscheinungsformen der Vertragsfreiheit kurz schildern:

(nächste Folie erscheint)


Revision [142]

Edited on 2008-06-10 17:10:02 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die **Vertragsfreiheit** ist ein __zivilrechtliches Prinzip__, das vom Grundsatz der __Privatautonomie__ abzuleiten ist und besagt, dass die Parteien eines schuldrechtlichen Vertrages __das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen__.
Deletions:

Die **Vertragsfreiheit** ist
===ein __zivilrechtliches Prinzip__,===
===das vom Grundsatz der __Privatautonomie__ abzuleiten ist===
===und besagt, dass die Parteien eines schuldrechtlichen Vertrages ===
===__das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen__===


Revision [141]

Edited on 2008-06-10 17:05:46 by WojciechLisiewicz
Additions:
//
Die **Vertragsfreiheit** ist
Deletions:
===== Vertragsfreiheit =====
ist


Revision [140]

Edited on 2008-06-10 17:05:12 by WojciechLisiewicz
Additions:
Um den Begriff der Vertragsfreiheit zu klären und zu erklären muss dieser zunächst einmal definiert werden. Eine allgemein verbindliche Definition der Vertragsfreiheit im deutschen Recht fehlt, ebenso eine ausdrückliche Regelung im Gesetz (mehr dazu unter punkt 3: Rechtsgrundlage).

===== Vertragsfreiheit =====
===__das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen__===
Deletions:
Eine gesetzliche Definition
@@===== Vertragsfreiheit =====
===__das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen__===@@


Revision [136]

Edited on 2008-06-10 07:46:19 by WojciechLisiewicz
Additions:
====2a. Definition der Vertragsfreiheit====
Eine gesetzliche Definition
@@===== Vertragsfreiheit =====
ist
===ein __zivilrechtliches Prinzip__,===
===das vom Grundsatz der __Privatautonomie__ abzuleiten ist===
===und besagt, dass die Parteien eines schuldrechtlichen Vertrages ===
===__das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen__===@@
Deletions:
====Definition der Vertragsfreiheit====
Eine gesetzliche Definition


Revision [133]

The oldest known version of this page was created on 2008-06-10 07:40:33 by WojciechLisiewicz
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