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Teamaufgabe Wissensmanagement
Sommersemester 2018 - Team 8
bearbeitetes Urteil: BGHZ 56, 131
Inhaltsübersicht
Analyse
- Der Originalfall
- Rechtliche Einordnung
- Urteilsanalyse
Fallbearbeitung
- Sachverhalt (vereinfacht)
- Hauptproblem in der Prüfung
- Falllösung
Analyse
A. Der Originalfall
BGH, Urteil vom 6. 5. 1971 - VII ZR 232/69 (Frankfurt)
In der Zeit von Dezember 1960 bis Oktober 1962 wurde der Firma F. in W. Leder im Werte von rund 120 000 DM gestohlen. Einen Teil davon hat die Beklagte, die einen Ledergroßhandel betreibt, angekauft. Sie veräußerte die von ihr erworbene Ware, ohne ihre tatsächliche Herkunft zu kennen, im Laufe des Jahres 1962 an Kunden weiter, die das Material in ihren Fabrik- und Handwerksbetrieben alsbald verarbeitet haben.
Die Klägerin hat den Schaden der Firma F. in Höhe von 114 000 DM auf Grund einer mit ihr bestehenden Diebstahlsversicherung gedeckt. Am 14. 2. 1964 genehmigte sie die Weiterveräußerung des gestohlenen Leders durch die Beklagte an deren Abnehmer und verlangt nunmehr Herausgabe des von der Beklagten erzielten Erlöses, den sie mit mindestens. 33 115,34 DM (dem tatsächlichen Wert des von der Beklagten umgesetzten Diebesgutes) beziffert.
B. Rechtliche Einordnung
C. Urteilsanalyse
Fallbearbeitung
D. Sachverhalt (vereinfacht)
E. Hauptproblem in der Prüfung
F. Falllösung