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Dies ist eine alte Version von WIPRILoesungTaschenuhr erstellt von Jorina Lossau am 2014-03-06 14:11:12.
Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 10 - Taschenuhr
V bietet dem K in einem am 1.6. abgeschickten und dem K am 3.6. durch die Post zugestellten Brief eine Taschenuhr für 250 € zum Kauf an. K teilt V am 4.6 telefonisch mit, dass er die Uhr für 150 € nehme. V geht darauf nicht ein. Ist der Vertrag zustande gekommen? |
LösungI. Anspruch entstanden: 1. Einigung zwischen V und K a) Angebot Abgabe des Angebots durch V am 1.6. durch Absenden des Briefes auf Verkauf der Uhr für 250 €. Zugang des Angebots bei K am 3.6., § 130 I S.1 durch Zustellung der Post b) Annahme Telefonische Erklärung des K, er werde die Uhr für 150 € kaufen. Gem. § 150 II Ablehnung verbunden mit neuem Antrag. Auf diesen Antrag ist der V nicht eingegangen. Telefonische Angebote gelten als Angebote unter Anwesenden. Alsogem. § 147 I nur sofortige Annahme möglich. Hier (-) Keine Einigung zustande gekommen. Kein Anspruch des K. |