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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 5 - Schaufenster



Im Schaufenster des Modehauses des M ist ein Rock für 25 € ausgestellt. Die X freut sich über den günstigen Preis, betritt den Laden und möchte den Rock kaufen. Allerdings hatte M die Preisschilder vertauscht. In Wirklichkeit beträgt der Preis 125 €.

Muss der M der X den Rock für 25 € verkaufen ?


Lösung


I. Anspruch entstanden


1. Einigung zwischen X und M


a) Angebot

bindender Antrag durch Ausstellung des Rockes im Schaufenster? Rechtsbindungswille (-)
Ausstellen des Kleidungsstückes ist kein Antrag, sondern Aufforderung des M an Passanten, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

Aber Angebot der X durch Abgabe einer Willenserklärung mit dem Inhalt den Rock zum Preis von 25 € zu kaufen (+)

b) Annahme

Das Angebot der X wurde durch M nicht angenommen. Er möchte den Rock nur für 125 € verkaufen. Es kommt keine Einigung zustande. M muss den Rock nicht an X verkaufen.










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