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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 21 - Autoreparatur



A hat sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt desU gebracht. Bevor U mit den Arbeiten beginnt, erstellt er dem A wunschgemäß einen Kostenvoranschlag. Nach Abnahme des reparierten Autos verlangt U unter Hinweis auf seine AGB 20 € für den Kostenvoranschlag. In den AGB des A findet sich tatsächlich folgende Klausel: § 5 ABG: Kostenvoranschläge werden pauschal mit 20 € vergütet. A weigert sich, die 20 € zu bezahlen.



Lösung


Anspruch des U aus § 631 Abs. 1 BGB i.V.m. § 5 der AGB auf Zahlung der 20 €
Abrede über Vergütung des Kostenvoranschlages Vertragsbestandteil geworden?
§ 305c BGB überraschende Klausel, also nein
oder nach Inhaltskontrolle unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB wg. Wertung aus § 632 Abs. 3 BGB
keine Vergütungspflicht













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