Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 46 - Unfallwagen
Der A kauft zu Beginn der Freiluftsaison am 05. April 2010 bei Z einen gebrauchten, aber nach Angaben des Z „unfallfreien“ Opel Tigra TwinTop zum angemessenen Preis von 7.500 €. A nimmt den Wagen gleich mit. In den AGB von Z, die dem Kaufvertrag zugrunde liegen, wird die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt. Am 20. Juni 2011 wird anlässlich einer umfangreichen Inspektion von einer Fachwerkstatt F festgestellt, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hat. Der erboste A ruft daraufhin bei Z an und verlangt die Rücknahme des Autos. Z teilt ihm zutreffend mit, dass er nichts von dem Schaden wusste. Auf dem Heimweg verursacht A aufgrund seiner Unachtsamkeit einen kleinen Auffahrunfall mit einem Vorführwagen Marke BMW, derzufällig Z gehört. Der Opel hat einen Minderwert von 2.500 €, die Instandsetzung des BMW kostet 4.500 €. I. Kann A von dem Vertrag zurücktreten? II. Kann Z von Schadensersatz verlangen? |
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