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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 45 - Porsche



Finanzmakler C entschloss sich schweren Herzens wegen seiner fortbestehenden kritischen Finanzlage, sich von seinem Porsche zu trennen und diesen für 15000,- € an seine Freundin F zu verkaufen. Kurz darauf trennten sich beide. Wegen fortbestehender Unstimmigkeiten und trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des C entrichtet die F den Kaufpreis nicht. Vielmehr entscheidet sie sich nun mit einer Forderung i.H.v. 12000,- € aufzurechnen. C hatte aus Wut über seine Ex einen ihrer Ringe aus dem Fenster geworfen; der Ring war danach nicht mehr aufzufinden.

In welcher Höhe besteht der Kaufpreisanspruch des C gegen die F, wenn die F gegenüber C die Aufrechnung erklärt?

Abwandlung:
F ist über den Verlust des Ringes so sehr erzürnt, dass sie beschließt, sich an C zu rächen. Unter dem Vorwand, sich mit C versöhnen zu wollen, begibt sie sich zu dessen Wohnung und versetzt ihm mit dem von ihr mitgebrachten Baseballschläger einen harten Schlag gegen den Kopf. C muss ins Krankenhaus und sich dort behandeln lassen. F fragt sich nun, ob sie gegen die hieraus resultierende Schadensersatzforderung des C mit ihrer Forderung wegen des Verlustes des Ringes aufrechnen kann.

Rechtslage?













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