Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 9 - Mixer
Hausfrau F entdeckt bei der morgendlichen Lektüre ihrer lokalen Tageszeitung in der Werbebeilage eine Anzeige des Herstellers H,der für Haushaltsgeräte wirbt. Ihr fällt sofort ein Handmixer ins Auge, der ohne Kabelbetrieben werden kann und für den damit geworben wird, dass er eine zweieinhalbstündige Akkulaufleistung haben soll. Hochinteressiert begibt sich zum Elektrofachgeschäft des E, der Modelle des H vertreibt. Ohne mit E über die Akkulaufleistung zu sprechen, kauft F eines der Geräte für 35,- €. Auch kauft sie noch ein Päckchen mit zwei Ersatzakkus für 8,- € (Wert 5,- €). Beides zahlt sie sofort. Zu Hause angekommen probiert F den Mixer sofort aus. Neben einem Kuchen für den Kaffeeklatsch am Nachmittag, will sie noch Plätzchen für den Kegelverein ihres Mannes machen. Doch schon nach anderthalb Stunden streikt der Akku des Mixers. Da gerade keine freie Steckdose vorhanden ist, will sie einen der gekauften Akkus verwenden. Beim Öffnen der Packung muss sie jedoch feststellen, dass darin sowieso nur ein Akku enthalten ist. Am nächsten Tag begibt sich F zu E und verlangt unter Schilderung der Sachlage ein neues Mixgerät und einen weiteren Akku innerhalb der nächsten Woche. E verweist jedoch auf einen an der Kasse angebrachten, für alle Käufer sichtbaren Zettel, auf dem steht: „Hiermit mache ich auf meine allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam.“ In den in der Kassenschublade befindlichen Geschäftsbedingungen findet sich unter § 6 der Passus: „Sämtliche Rechte wegen eines Fehlers der gekauften Sache sind ausgeschlossen.“ F lässt sich hierdurch nicht beeindrucken. Aber auch zehn Tage später hat E noch nichts von sich hören lassen. Wütend über „diese Unverschämtheit“ begibt sich F zum Laden des E und erklärt diesem, dass sie von dem Kaufvertrag über den Mixer zurücktrete und wegen des fehlenden Akkus zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückverlange. Auch hiermit ist E nicht einverstanden. Hat F einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für den Mixer und einen Teilrückzahlungsanspruch wegen des fehlenden Akkus? |
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