Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 41 - Buffet
A und B wollen endlich heiraten. Da Freunde und Bekannte diesem Ereignis schon lange entgegensehnten, soll nun eine ganz besonders große Feier stattfinden. Als Termin wird der 12.7.2011 angesetzt, zu dem 150 Gäste eingeladen werden. M, die Mutter der B, übernimmt dabei die Organisation und bestellt bei dem Partyservice „Iglo“ des P, ein opulentes Buffet zum Preis von 45.000,- €. P erklärt sich bereit, das Essen bis 12.30 Uhr am genannten Tag anzuliefern. Zur vereinbarten Zeit erscheint P jedoch nicht, weil er irrtümlicherweise in seinen Kalender den 19.7.2011 eingetragen hatte. Auch telefonisch ist er nicht erreichbar. Versuche, ein anderes Unternehmen mit der Bereitung eines Mahls zu beauftragen, scheitern. Glücklicherweise erklärt sich jedoch der Besitzer B eines Vier-Sterne-Restaurants bereit, auf die Schnelle ein vergleichbares Buffet zu organisieren. Hierfür werden allerdings 52.000,- € veranschlagt. M fragt sich daher, ob sie die entstandenen Mehrkosten i.H.v. 7000,- € von P ersetzt verlangen kann. Rechtslage? |
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